
Um die Tiere droht ein heftiger Streit. Das sogenannte Sikawild, das in unserer Region, insbesondere im Arnsberger Wald, vorkommt, schädigt die Bäume. Ähnlich wie Wisente fressen sie sehr häufig die Rinde. Die Wiederaufforstung, nachdem viele Bäume durch Trockenheit und Borkenkäfer abgestorben sind, wird durch das Sikawild gefährdet. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich Sikawild mit heimischen Wildarten paart und dadurch sogenannte Hybride entstehen. Sikawild ist in der Europäischen Union nicht heimisch, sondern vor vielen Jahren aus Asien eingeführt worden.
Aufgrund dieser Fakten hat die Europäische Kommission im vergangenen Jahr eine sogenannte Durchführungsverordnung beschlossen und den Sikahirsch (Cervus nippon) in die Unionsliste als invasive gebietsfremde Art aufgenommen. So weit so gut - insbesondere viele Waldbesitzer und Jäger befürworten einen verstärkten Abschuss dieser nicht heimischen Tierart. Auch Peter Liese befürwortet eine stärkere Bejagung des Sikawildes: „Wir müssen unseren heimischen Wald schützen, und dass das Sikawild dabei ein Problem ist, bestätigen viele Experten, auch aus der Region.“
„Diese Entscheidung ist gut für die Wirtschaft auch in unserer Region“, so kommentierte Peter Liese die Entscheidung der Europäischen Kommission, das Mercosur-Abkommen mit vier südamerikanischen Staaten jetzt vorläufig in Kraft zu setzen. „Experten gehen davon aus, dass der Export von Waren und Dienstleistungen in den nächsten Jahren um 25 Milliarden Euro steigen wird. Es ist ein wichtiger Wachstumsimpuls für unsere Wirtschaft, die zurzeit an vielen Stellen Probleme hat. In einer Zeit, in der Russland ein unschuldiges Land angegriffen hat und auch unsere Werte in Frage stellt, wir herausgefordert werden und leider auch auf die USA unter Trump kein Verlass ist, brauchen wir neue Partner.
Die Bedenken der Landwirte wurden umfassend berücksichtigt. Sektoren wie zum Beispiel die milchverarbeitende Industrie versprechen sich von Mercosur sogar zusätzliches Wirtschaftswachstum. Quoten etwa bei Schweinefleisch sind verschwindend gering. Es geht nur um 0,1 Prozent des europäischen Marktes. Auch bei Rindfleisch geht es umgerechnet nur um 220 Gramm Importe zu einem reduzierten Zollsatz. Das ist also pro Person und Jahr nur ein kleines Steak. Außerdem sind auf Druck der Landwirtschaft zusätzliche Schutzklauseln eingeführt worden“, betonte Liese.
Vernunft hat gesiegt / Kein Verbot von Veggie-Burgern, vegetarischen Würsten und vegetarischen Schnitzeln
„Das in der Europäischen Union diskutierte Verbot der Bezeichnungen Veggie-Burger, vegetarische Wurst und vegetarisches Schnitzel ist vom Tisch“, darauf macht Peter Liese aufmerksam. Unterhändler des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der Vertretung der Mitgliedstaaten im Ministerrat haben sich auf einen Text geeinigt. Insbesondere aufgrund des Widerstands der deutschen Bundesregierung sind die weitreichenden Bezeichnungsverbote vom Tisch genommen worden.
Weiterlesen: Einigung in der EU über Bezeichnungen vegetarischer Produkte
Die Europäische Kommission hat ihre Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ veröffentlicht, nachdem die Initiative die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht hat. Nach Angaben der Kommission soll kein neues EU-Finanzinstrument geschaffen werden. Stattdessen verweist die Kommission darauf, dass Mitgliedstaaten bestehende EU-Mittel, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), nutzen könnten, wenn sie dies politisch wollen.
Der Arzt und Europaabgeordnete Dr. med. Peter Liese (CDU) sieht die Initiative und die Debatte kritisch und warnt vor einer schleichenden Aushöhlung auch der deutschen, aus seiner Sicht, ausgewogenen Gesetzgebung: „Ich sehe, wie die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe die Initiative kritisch. Wir haben in Deutschland eine sehr ausgewogene Gesetzgebung. Diese Gesetzgebung erkennt an, dass wir das Lebensrecht des ungeborenen Kindes schützen müssen, gleichzeitig aber auch die Notlage der Frau respektieren müssen. Das Kind kann nur geboren werden, wenn die Frau es austrägt. Und deswegen gibt es eben keine Strafe für die Frau. Aber es gibt eine Beratungspflicht und vor allem die Verpflichtung des Staates, Hilfsangebote bereitzustellen. Diese sehr ausgewogene deutsche Regelung würde unterhöhlt, wenn die Europäische Kommission es finanziert, dass auch deutsche Frauen im Ausland unter weniger klaren Regelungen eine Abtreibung durchführen lassen könnten“, so Liese.