Viele Menschen klagen zu Recht gegen eine übertriebene Regelungswut der EU. Die Summe der Regulierungsvorhaben empfinden viele Unternehmen als überfordernd. Dazu gehören das europäische Lieferkettengesetz, flankiert durch neue Vorschriften zum Schutz von Urwäldern und einen Importstopp für Produkte aus Zwangsarbeit. Außerdem die Taxonomie für grüne Investitionen, verbunden mit der Umsetzung der Basel-3-Regeln. Und schließlich das Klimapaket „Fit for 55“ mit seinen CO2-Preisen, seinem Klimazoll und dem faktischen Verbot des Verbrennermotors. Auch ich bin gegen überflüssige Bürokratie, die das Leben der Menschen unnütz erschwert und ich bin sehr froh, dass der CDU-Politiker Markus Pieper Mittelstandsbeauftragter der EU ist und damit ein Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Brüssel.

Gegen einige unsinnige Vorschläge konnte ich bereits erfolgreich vorgehen und auch in der zu Ende gehenden Legislatur viele für unsere kleinen und mittleren Betriebe erreichen.

 

Weniger Bürokratie bei chirurgischen Instrumenten und OP-Beleuchtung

Das Europäische Parlament hat den Weg freigemacht, so dass niedrigklassifizierte Medizinprodukte eine Fristverlängerung im Rahmen der neuen Medizinprodukteverordnung erhalten. Diese haben durch den Beschluss nun vier Jahre mehr Zeit, die erhöhten Sicherheitsanforderungen an Medizinprodukten zu erfüllen. Hierbei geht es ausschließlich um Niedrigrisikoprodukte. Krankenhäuser und Unternehmen hatten zuvor befürchtet, dass es ohne eine Fristverlängerung zu Versorgungsengpässen kommt, da es noch nicht genügend Prüfstellen gibt, die den erhöhten Anforderungen gerecht werden.

Die Entscheidung einer Fristverlängerung ist im Sinne der Patienten- und Versorgungssicherheit richtig. Sie schützt außerdem die vielen seriösen Hersteller von Medizinprodukten, von denen wir in der Region zahlreiche haben. Bei Hochrisikoprodukten wie zum Beispiel Brustimplantaten oder Herzschrittmachern darf und wird es keine Verzögerung bei der Umsetzung geben. Es ist richtig, sich jetzt auf diese Hochrisikoprodukte zu konzentrieren und dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen Versorgungsengpässen kommt und die Gesundheit von Patienten nicht gefährdet wird. Das Risiko für die Produktgruppe, die jetzt eine Fristverlängerung (zum Beispiel Skalpelle) erhalten ist so gering, dass eine Fristverlängerung gerechtfertigt ist, eben damit sich die Prüfstellen intensiv um die Hochrisikoprodukte konzentrieren können. 

 

Ausnahmen bei Tachographenplicht für Handwerk durchgesetzt

Bei der Tachographenplicht etwa konnten wir zusätzlich zur Handwerker-Ausnahme (100km-Radius) neue Ausnahme für leichte Nutzfahrzeuge (solange Haupttätigkeit nicht das Fahren ist, und im Werkverkehr gefahren wird) einführen. Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass Handwerker, die Material und Geräte zur Baustelle transportieren, von der Tachographenpflicht ebenso ausgenommen werden wie Handwerker, die Produkte zum Kunden transportieren, zum Beispiel Bäcker. Man darf einen Handwerker, dessen Tätigkeit nicht hauptsächlich im LKW-Fahren besteht, nicht mit einem Berufskraftfahrer gleichsetzen. Die Tachographenpflicht für Handwerker wäre übertriebene Bürokratie gewesen. Deswegen bin ich froh, dass es uns gelungen ist, die Pläne abzuwenden.

 

Entlastung für Handwerksbetriebe  bei der Abfallrichtlinie durchgesetzt

Auch bei der überarbeiteten Abfallrichtlinie konnte wir die Handwerksbetriebe ebenfalls entlasten und haben die Sorgen des heimischen Handwerks aufgenommen. Handwerker, die die Baustelle sauber verlassen sollen nicht durch europäische Bürokratie belästigt werden. Vertreter des Handwerks vor Ort hatten im Gespräch mit mir die Sorge geäußert, dass durch eine vorgeschlagene Änderung der Europäischen Kommission zum Transport von Abfällen, eine bisher geltende unbürokratische Regelung in Deutschland unter Druck geraten wäre. Wer geringe Mengen sogenannten gefährlichen Abfalls, z.B. Farbreste mit Lösungsmitteln,  ölhaltige Lappen oder FCKW-haltige Kältemittel aus gewarteten Klimaanlagen, von einer Baustelle abtransportiert, gilt in Deutschland nicht als AbfallentsorErfolgreicher Protest gegen Ölkännchen-Verbot

Darüber haben sich die Menschen zu Recht aufgeregt! Im Frühjahr 2013 schlug der damalige Agrarkommissar Ciolos vor, den Gebrauch von Ölkännchen in Restaurants europaweit zu regeln. Mehrweg-Ölkännchen sollten verboten werden. Aus meiner Sicht eine verrückte Idee! Welche Ölkännchen in Pizzerien und Restaurants in Deutschland auf dem Tisch stehen, geht die EU-Kommission nichts an. Gemeinsam mit meinen Kollegen von der CDU/CSU und dem Bundeslandwirtschaftsministerium ist es uns gelungen, Kommissionspräsident Barroso davon zu überzeugen, dass diese unsinnige Idee zurückgenommen wird, nur 4 Tage nach der Veröffentlichung.

 

Salz im Brot –  Überflüssige Bürokratie vom Tisch

Die Idee der Europäischen Kommission, den Salzgehalt im traditionellen deutschen Brot zu regulieren, sorgt seit Jahren für Aufregung. Bäcker und Verbraucher in Deutschland sind seit Jahren durch das Salz-im-Brot-Thema verunsichert und verärgert. Nach Vorstellungen einiger Kommissionsbeamter sollte Bäckern verboten werden, zum Beispiel für Vollkornbrot mit dem Argument zu werben, dass es der Gesundheit dient, da es beispielsweise die Verdauung fördere, wenn nicht gleichzeitig der Salzgehalt reduziert wird. Der Salzgehalt im deutschen Brot ist jedoch seit Jahrhunderten gleich. Eine Reduzierung würde nicht nur zu geschmacklichen Nachteilen führen, sondern auch den Backvorgang beeinträchtigen. Eine Alternative, die jedoch kein Verbraucher möchte, ist die Nutzung von chemischen Mixturen, um Salz zu ersetzen.

Diese überflüssige bürokratische Regelung ist vom Tisch, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Das salz- und geschmacksarme europäische Kommissionsbrot bleibt uns erspart. Durch Kontakte zur Gesundheitskommissarin und insbesondere zu Kommissionspräsident Barroso konnte erreicht werden, dass der Vorschlag abgeändert wurde – eine gute Nachricht für Bäckerhandwerk und Verbraucher.

 

Bürokratieabbau für Kleinstunternehmen

Auch wenn noch viel zu tun ist, gibt es konkrete Erfolge. So wurde im Europäischen Parlament beschlossen, Kleinstunternehmen von den strengen EU-Bilanzvorschriften zu befreien. Die südwestfälischen Industrie- und Handelskammern hatten dies massiv unterstützt und sich mehrfach an mich gewandt.
Metzger, Bäcker und Kioskbesitzer handeln rein lokal. Deswegen müssen sie anders behandelt werden als Großunternehmen, die europaweit tätig sind.

 

Berufliche Bildung stärken und schützen / Der Mensch fängt nicht erst beim Abitur an

Krankenpflegeausbildung weiter nach 10 Jahren Schule möglich


Der Mensch fängt nicht erst mit dem Abitur an. Menschen, die eine berufliche Ausbildung gemacht haben, leisten einen ganz wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.
Die duale Berufsausbildung, bei der Schule und Arbeitgeber sehr intensiv zusammenarbeiten, ist einer der wichtigsten Gründe dafür, dass es in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern eine sehr niedrige Jugendarbeitslosigkeit gibt. Daher müssen wir unser duales Berufssystem stärken und schützen.

 

Geeignete Bewerber dürfen nicht ausgeschlossen werden

Zu Recht sind die Pläne der Europäischen Kommission, als Eingangsvoraussetzungen für eine Krankenpflegeausbildung eine zwölfjährige Schulzeit vorzusehen, auch in unserer Region auf Kritik gestoßen. Abitur oder Fachabitur vor Beginn der Ausbildung zu verlangen, hätte viele geeignete Jugendliche vom Pflegeberuf ausgeschlossen. Deshalb habe ich mich im Europäischen Parlament massiv dafür eingesetzt, dass es bei der in Deutschland gültigen Eingangsvoraussetzung von 10 Jahren Schulausbildung bleibt. Die sogenannte Berufsqualifikationsrichtlinie, in deren Zusammenhang die Kommission die Neuregelung bei Pflegeberufen vorgeschlagen hatte, haben wir mittlerweile im Europäischen Parlament angenommen. Die ursprünglichen Pläne hätten unser bewährtes Modell zerstört und den Pflegenotstand weiter erhöht. Der Mensch fängt nicht erst mit dem Abitur an. Ich bin darüber sehr erleichtert, dass sich das EU-Parlament hier mit seinen Forderungen durchsetzen konnte.