Wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität


 "Eine europäische Lösung ist besser als 28 nationalstaatliche Systeme, die die Zusammenarbeit erschweren würden. Die Anschläge in Paris und Brüssel haben ja ganz deutlich gezeigt, wie sehr die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch über die Grenzen hinweg verbessert werden muss", so Peter Liese. Nachdem die politische Einigung mit Kommission und Rat bereits Anfang Dezember 2015 erzielt und der Gesetzestext von einer Mehrheit im zuständigen Innenausschusses des Parlaments angenommen wurde, ist die EU-Richtlinie zu Fluggastdaten (PNR) ist diese Woche vom Plenum des Europäischen Parlamentes endlich angenommen worden. Die EU Fluggastdaten Richtlinie wird ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität sein. "Die EU-Richtlinie zu Fluggastdaten soll der Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger dienen und es sind Datenschutzmaßnahmen vorgesehen", so Peter Liese, der den Vorwurf der Grünen und Liberalen zurückweist, der Datenschutz sei nicht ausreichend beachtet worden.

Lebensmittel nicht in gut oder schlecht einteilen / Europäisches Parlament fordert Abschaffung des Konzepts der Nährwertprofile.

Das Europäische Parlament hat sich am Dienstag mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die sogenannten Nährwertprofile abzuschaffen und damit auch in Zukunft eine Regulierung, zum Beispiel des Salzgehaltes im Brot, auf europäischer Ebene zu verhindern. Bereits seit 2006 existiert eine Verordnung über nährwertbezogene Angaben. Auf dieser Basis hat die Europäische Kommission geplant, den Salz-, Zucker- und Fettgehalt von bestimmten Lebensmitteln zu regulieren. Dies hätte dann Konsequenzen für die Werbung dieser Produkte. Insbesondere in Deutschland war dieses Konzept kritisiert worden, da man die Auffassung vertrat, dass diese Fragen die Europäische Kommission nichts angehen. Seitdem "schlummert" das Konzept in den Schubladen der Europäischen Kommission. Die Abgeordneten fordern nun, es endgültig zu begraben.

Befristete Verlängerung mit sehr starken Auflagen / Kommissionsvorschlag für fünfzehnjährige Verlängerung ohne wesentlichen Auflagen damit politisch tot

Das Europäische Parlament hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit für einen Kompromiss zum umstrittenen Pflanzenschutzmittel Glyphosat ausgesprochen. Die Abgeordneten stimmten damit gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission, der eine Verlängerung der Zulassung um 15 Jahre ohne wesentliche Auflagen vorsieht.

"Wir sind für eine zeitlich befristete Verlängerung, da die wissenschaftlichen Daten für Glyphosat umstritten sind, vor allen Dingen aber wollen wir viel strengere Auflagen als von der Kommission vorgesehen. Es ist aus meiner Sicht ein Unding, dass Glyphosat in vielen Ländern Europas noch eingesetzt wird, um den Erntetermin zu optimieren oder um die Kulturpflanze kurz vor der Ernte abzutöten um die Handhabung mit den Erntemaschinen zu erleichtern. Dies ist in Deutschland bereits seit länger Zelt verboten und muss auch in Europa verboten werden", so Dr. Peter Liese, der auch gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) ist und den Kompromiss federführend ausgearbeitet hatte. Die Abgeordneten wollen darüber hinaus die Nutzung im privaten Bereich und auf öffentlichen Flächen verbieten oder weitgehend einschränken und neben dem, bereits von der Kommission für ein Verbot vorgesehenen, Zusatzstoff POE-Tallowamine sollen auch andere Zusatzstoffe möglichst schnell vom Markt genommen werden.

Energieverbrauch im Blick


Im Frühjahr erhalten viele Mieter mit ihrer Heiz- und Betriebskostenabrechnung wieder eine unerfreuliche Nachricht: Statt der insgeheim erhofften Rückzahlung, müssen sie nachzahlen. Wie sie aber durch ihr eigenes Lüft- und Heizverhalten die Kosten reduzieren können, können die wenigsten aus der Abrechnung ersehen. Hier möchte die EU mit der Energieeffizienzrichtlinie die Verbraucher besser über ihre Energieverbräuche informieren. Nach den Vorgaben der EU soll, wenn verlangt oder die Verbrauchswerte auf elektronischem Weg übermittelt werden, vierteljährlich und ansonsten halbjährlich Abrechnungsinformationen zur Verfügung gestellt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch von Verbrauchern müssen Versorger zudem auch eine monatliche Abrechnung durchführen. "Der Mieter kann mit einer transparenten Verbrauchsabrechnung, die er im günstigsten Fall monatlich erhält, seinen Energieverbrauch im Blick behalten und erhält die Gelegenheit sein Verbrauchsverhalten zu überdenken und sinnvolle Korrekturen vorzunehmen", so Peter Liese.