Europäische Richtlinie Bergbauabfälle wurde auf das notwendige Maß beschränkt

Mehrere Jahre wurden die heimischen Steinbruchbetriebe von der Diskussion über die europäische Richtlinie zu bergbaulichen Abfällen in Atem gehalten. Jetzt liegt das Ergebnis vor, und die Vertreter der Steinbruchbetriebe sind zufrieden. Die Richtlinie wurde nach Ansicht der Beteiligten auf das notwendige Maß beschränkt.Betroffene Betriebe sind zum Beispiel die Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke und die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH in Winterberg, die Cronenberger Steinindustrie und die Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke in Meschede, die Cronenberger Steinindustrie in Halbeswig, in Brilon die Deuba Baustoff GbmH & Co. KG, die Briloner Hartsteinwerk GmbH & Co. KG, die Bernhard Mühlenbein GmbH & Co. KG und die Rheinkalk Messinghausen GmbH. In  Arnsberg die H. Ebel GmbH & Co. KG, die Calcit Edelsplitt GmbH & Co. KG, die Lanwehr Naturstein GmbH & Co. KG, die Nebeling GmbH, die Sauerländischen Kalkindustrie GmbH in Brilon-Messinghausen, in Anröchte die Killing & Co. GmbH, die Albert Killing Natursteinbetrieb GmbH, Hubert Killing, die Jakoby Naturstein GmbH, die Naturstein Rinsche GmbH, Naturstein Risse, der Natursteinbetrieb Schulte GmbH & Co. KG, Topp-Marmor, das Schotterwerk Westereiden. In Warstein die Franz Köster Hartsteinwerke GmbH, die Westfälischen Marmor- und Granitwerke GmbH & Co. KG, die Fritz Weiken GmbH & Co. KG, H. Brühne GmbH & Co. KG, die Steinwerke F. J. Risse und die Warsteiner Kalkwerk GmbH & Co. KG. In Geseke die Schotterwerk Thülen GmbH und die Rühtener Grünsandsteinwerk GmbH in Rüthen und in Erwitte das Portland Zementwerk Wittekind, Seibel & Söhne oHG und Spenner Zement KG, in Iserlohn die Wilhelm Weber GmbH & Co. und die Carl Risch GmbH. In Balve die Kalkwerk Sanssouci GmbH & Co. KG, die Kruse Kalk KG, die Rheinkalk GmbH & Co. KG, das Kalkwerk Busche und die Kruse Kalk KG, sowie die Rheinkalk GmbH & Co. KG, Werk Hönnetal in Menden, die Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke in Meinerzhagen und in Oese, das Steinwerk Raumland Böhl GmbH in Bad Berleburg, in Drolshagen die Robert Schulte GmbH, die August Dormann GmbH, die Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke und die Grevenbrücker Kalkwerk GmbH.

Der Richtlinienvorschlag war von der Europäischen Kommission vorgelegt worden, um auf schwere Bergbauunglücke in Spanien und Rumänien zu reagieren, bei denen erhebliche Mengen von Schwermetall durch Dammbrüche freigesetzt worden waren. Allerdings arbeiten die heimischen Steinbruchbetriebe überhaupt nicht mit den entsprechenden Schwermetallen.

Daher war es für die Betriebe völlig unverständlich, dass die Richtlinie nicht nur die die Lagerstätte überdeckenden Bodenbestandteile umfasst, sondern auch den unverschmutzten Boden sowie nicht gefährliche Bodenbestandteile wie Mutterboden und Felsmaterial.

Im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments entwickelte sich eine kontroverse Diskussion. Letztlich setzten sich jedoch die Pragmatiker. Gefährliche Abfälle unterliegen in Zukunft europaweit strengeren Regeln. Nicht gefährliche Abfälle können nach wie vor ohne übertrieben Bürokratie abgelagert werden.

Herr Assessor des Bergfachs Walter Nelles vom Bundesverband Mineralische Rohstoffe, der auch die heimische Gesteinsindustrie vertritt, betonte, aufwändige Dokumentation und zusätzliche kostenintensive Sicherungsmaßnahmen entfallen, da ein diesbezügliches Risiko nicht vorhanden ist. Die Kooperation mit der heimischen Gesteinsindustrie ist ein positives Beispiel, wie man übertriebene Bürokratie verhindern und trotzdem dem Umweltschutz dienen kann.

Auch bei weiteren Gesetzesinitiativen der Europäischen Kommission, die die heimische Gesteinsindustrie betreffen, werde ich nach diesem Grundsatz handeln.