Obergrenze löst keine Probleme / In der Bibel heißt es „Liebe Deinen Nächsten“ und nicht „Liebe deinen Nächsten, wenn er das Gleiche glaubt wie Du“ / Strenge Handhabung des Asylrechts
Peter Liese hat sich anlässlich der aktuellen Diskussionen um die Asyl- und Flüchtlingspolitik gegen eine Flüchtlings-Obergrenze in Deutschland ausgesprochen, mahnte jedoch an, dass es eine unkontrollierte Zuwanderung wie im August und September letzten Jahres in Deutschland nie wieder geben dürfe. Aufkommende Forderungen, nur Menschen aus christlich geprägten Ländern aufzunehmen, erteilte Liese ebenfalls eine Absage. Dass nur Menschen aus christlich geprägten Ländern aufgenommen werden sollten, sei gerade für eine Partei, die das C für "Christlich" im Namen trage, völlig absurd. „In der Bibel steht nicht -Liebe deinen Nächsten, wenn er das Gleiche glaubt wie du-, sondern -Liebe deinen Nächsten.- Unabhängig davon sind die meisten Menschen, die religiös verfolgt sind, ohnehin Christen“, so der CDU-Europaabgeordnete.
Eine Obergrenze für Flüchtlinge würde nach Einschätzung Lieses den Eindruck erwecken, dass bis zur Erreichung dieser Obergrenze jeder nach Deutschland kommen könne. Dieser Eindruck müsse vermieden werden. Liese bemängelte außerdem, dass nach dem Erreichen der Grenze unter Umständen Menschen, die wirklich in Not seien, abgewiesen werden müssten. "Menschen, die aus religiösen, politischen oder ähnlichen Gründen verfolgt sind, müssen wir weiter aufnehmen. Es ist unmenschlich Flüchtlinge abzuweisen, die vom Islam zum Christentum konvertieren oder in Afghanistan für die Bundeswehr gearbeitet haben und deshalb nun von den Taliban verfolgt werden“, so Liese. Der heimische CDU-Europaabgeordnete hält eine solche Begrenzung praktisch und rechtlich außerdem für nicht umsetzbar. „Wir sehen gerade in Österreich, dass die groß angekündigte Obergrenze nicht durchsetzbar ist. Hier scheitert es schlicht an praktischen und rechtlichen Gründen.“
Liese sprach sich stattdessen jedoch für eine strenge Handhabung des Asylrechts aus. „Menschen, die keine Aussicht auf ein Bleiberecht haben, dürfen erst gar nicht ins Land kommen und die, die bereits in Deutschland sind, müssen umgehend zurückgeschickt werden. Das Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention müssen aber im Kern erhalten bleiben.“