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Seit wann gibt es die Europäische Union?

Den Anstoß zur Gründung einer europaweiten Union gab der französische Außenminister Robert Schuman in seiner berühmten Erklärung vom 9. Mai 1950. Doch erst am 25. März 1957 wurden die "Römischen Verträge" verabschiedet. Sie bilden die Grundlage für die spätere Europäische Gemeinschaft und bestehen aus der Gründung einer "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) und einer "Europäischen Atomgemeinschaft" (EURATOM). Die Gründungsmitglieder waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Mit Hilfe des "Vertrages über die Europäische Union" (sog. Vertrag von Maastricht) von 1992 werden schließlich die verschiedenen Gemeinschaften zur "Europäischen Union" zusammengeführt. Der EU wurde daneben eine Vielzahl an weiteren Kompetenzen verliehen, die eine enge wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ermöglichte. Durch den "Vertrag von Amsterdam" (1997) und den "Vertrag von Nizza" (2001) wurden die Befugnisse auf europäischer Ebene stetig erweitert. Der "Vertrag von Lissabon" ist der vorerst letzte Änderungsvertrag und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Wer entscheidet über den Beitritt eines neuen Landes?

Nicht jedes Land kann ohne weiteres der Europäischen Union beitreten. Jedes Land muss zunächst die "Kopenhagener Kriterien" erfüllen. Diese bestehen aus der Übernahme des bestehenden europäischen Rechts, politischen Voraussetzungen wie beispielsweise die Wahrung der Menschenrechte, und wirtschaftlicher Stärke, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten. Erst wenn die Kriterien erfüllt sind, stellt das Land einen Aufnahmeantrag an den Rat, der nach tiefgreifender Nachprüfung der jeweiligen Kriterien gegebenenfalls den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verleiht. Die Kommission untersucht laufend die politische und wirtschaftliche Lage und steht dem Bewerberland unterstützend zur Seite. Der Rat kann die Aufnahme des Beitrittskandidaten erst nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments beschließen. Seit dem Vertrag von Lissabon ist es den Ländern nun erstmals möglich aus der Europäischen Union auszutreten. Vorher gab es diese Chance nach einem Beitritt nicht.

Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?

Das Parlament hat momentan 761 Angeordnete und davon 96 aus Deutschland und es gibt 7 Fraktionen sowie die Fraktionslosen. Die CDU ist Teil der "Fraktion der Europäischen Volkspartei", der größten Fraktion im Parlament.

Welche Kompetenzen hat das Europäische Parlament?

Entgegen der oftmals verbreiteten Meinung besitzt das Europäische Parlament vielfältige Aufgaben und Kompetenzen.

  • Haushaltsbefugnis: Zusammen mit dem Europäischen Rat kontrolliert und bestimmt das Parlament die Ausgaben und Einnahmen der EU
  • Kontrollbefugnis: Das Parlament ist befugt Untersuchungsausschüsse einzurichten und der Kommission das Misstrauen auszusprechen. Des Weiteren müssen Rat und Kommission dem Parlament für Fragestunden bereitstehen.
  • Legislativbefugnis: Zusammen mit dem Rat beschließt das Europäische Parlament Richtlinien und Verordnungen.

Warum tagt das Europäische Parlament sowohl in Straßburg als auch in Brüssel?

Neben dem Europaparlament sitzen der Rat und die Kommission ebenfalls in Brüssel. Aus diesem Grund tagen die Ausschüsse und Fraktionen in Brüssel. Auf diese Weise kann man schneller und direkter mit den beiden anderen Institutionen zusammenarbeiten. Der offizielle Sitz des Europaparlaments ist hingegen seit 1957 Straßburg. Dieser Ort wurde nicht ohne Grund gewählt. Straßburg besitzt einen hohen symbolischen Stellenwert, da er für die Versöhnung zwischen Frankreich und Deutschland steht. Doch in der heutigen Zeit muss sicherlich darüber diskutiert werden, ob zwei Parlamentssitze nach wie vor notwendig sind.

Wie setzt sich die Europäische Kommission zusammen?

Die 28 Kommissare aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten übernehmen die politische Leitung der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Präsident der Kommission überträgt jedem Kommissar die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich. Der derzeitige Präsident der Europäischen Kommission ist Jean-Claude Juncker. Der Präsident wird vom Europäischen Rat ernannt. In Abstimmung mit dem amtierenden Präsidenten ernennt der Rat auch die anderen Kommissare. Die Ernennung der Kommissare und des Präsidenten bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die amtierenden Kommissionsmitglieder sind dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig, und nur das Parlament ist befugt, die Kommissionsmitglieder zu entlassen. Die laufende Arbeit der Kommission wird von ihren Bediensteten ausgeführt. Dazu gehören u. a. Verwaltungsmitarbeiter, Rechtsanwälte, Wirtschaftswissenschaftler, Übersetzer, Dolmetscher und Sekretariatskräfte. Die Bediensteten sind in verschiedenen Abteilungen, den sogenannten Generaldirektionen (GD), tätig. Mit dem Begriff „Kommission“ können sowohl die 28 einzelnen Kommissare als auch die ständigen Bediensteten oder das Organ als Ganzes bezeichnet werden.

Was ist der Rat der Europäischen Union?

Im politischen System der EU übt der Rat zusammen mit  dem Parlament die Gesetzgebung der Europäischen Union aus. Der Rat setzt sich aus den Ministern der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen. Wenn der Rat zusammentrifft, kommen die jeweiligen Fachminister (z.B. die Umweltminister oder die Finanzminister) zusammen. Aus diesem Grund wird der Rat häufig "Ministerrat" genannt. Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich zum ersten Januar bzw. Juli. Da der Ratsvorsitz mit einer "Organisationshoheit" verbunden ist, ist es von großer Bedeutung welches Land über den Ratsvorsitz verfügt, da verschiedene Länder in der Regel unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Im Jahr 2013 haben Irland und Litauen den Ratsvorsitz inne. Deutschland oblag der Ratsvorsitz das letzte Mal im Jahr 2007.

Was sind eine Richtlinie und eine Verordnung?

Richtlinien und Verordnungen sind Rechtsakte der Europäischen Union. Zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens macht die Kommission einen Gesetzesvorschlag. Beim folgenden Entscheidungsverfahren sind der Rat und das Parlament gleichberechtigt und beschließen gemeinsam. Ist eine Richtlinie verabschiedet muss sie in einer gewissen Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei haben die Mitgliedsstaaten jedoch einen inhaltlichen Spielraum, um spezifischen nationalen Gegebenheiten entgegenzukommen. Bei einer Verordnung ist dies nicht der Fall. Sie ist in allen Teilen verbindlich und bietet keine nationalen Spielräume. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, verabschiedete Richtlinien in geltendes Recht umzusetzen. Sollte sich ein Land dennoch weigern, kann dies mit Hilfe eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof trotzdem durchgesetzt werden. Dem Land droht dann außerdem eine empfindliche Geldstrafe.

Gibt es eine EU-Staatsbürgerschaft?

Einen allgemeinen EU-Personalausweis gibt es nicht. Dennoch sind wir alle "Staatsbürger der Europäischen Union". Uns sind die europaweite Freizügigkeit sowie die Niederlassungsfreiheit in Europa zugesichert. Sollte ein Unionsbürger Hilfe in einem Drittstaat benötigen, sein eigenes Land dort aber kein Konsulat stellt, kann er sich an ein Konsulat von jedem anderen EU-Staat wenden. Somit ergänzt die "Unionsbürgerschaft" die nationale Staatsbürgerschaft.

Wussten Sie schon?

Im Jahr 1988 wurde eine Verordnung verabschiedet, die unter dem Namen Gurkenkrümmungsverordnung in die Geschichte einging. Bis heute gibt es wohl keine berüchtigtere Verordnung aus Brüssel. Eigentlich hieß die Verordnung "Handelsklassenverordnung" und sollte 25 Früchte und Gemüsesorten in drei Klassen einteilen. Dies war eine Forderung des Lebensmittel-Einzelhandels, damit die Verbraucher hochwertigere Ware leichter erkennen können und ihnen so einen Vorteil zu bescheren. Es ging niemals um den Krümmungsgrad einer Gurke. Die Qualität der Gurke wurde in drei Klassen unterteilt, wobei die höchste Klasse offiziell "gut geformt und praktisch gerade" sein sollte. Irgendjemand zog dann diesen Passus aus der Verordnung raus und sorgte dafür, dass laut Meinung des Volkes die verrückt gewordene EU die Krümmung der Gurke vorschreiben möchte. Die Legende, dass die Verordnung eine Ausgeburt Brüsseler Bürokraten gewesen sei, ist also falsch. Mittlerweile hat das Parlament die Verordnung unter dem Stichwort "Bürokratieabbau" rückgängig gemacht. De facto bestehen die Handelsklassen aber weiter, das kann jeder nachprüfen, der im Gemüseregal des Supermarkts auf die Etiketten schaut.

Warum  der Euro für Europas Zukunft wichtig ist

Die Euro-Zone erlebt keine Euro-Krise sondern eine Staatsschuldenkrise

Die seit 2010 anhaltende Krise ist in Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal eine Folge von (Staats- und Demokratie)versagen, verfehlter Wirtschaftspolitik und unzureichender Finanzmarktaufsicht zum einen sowie zum anderen der weltweiten Finanzmarktkrise, die sich nach der geplatzten Immobilienblase in den USA auch auf Europa ausgeweitet hat. Die Rettungspakete und die damit verbundenen Reformauflagen sind daher auch eine Chance für diese Staaten, da sie Korrekturen in den dortigen Finanzsektoren und Staatshaushalten erfordern und zu Verbesserungen der Strukturen auf dem Arbeitsmarkt und im öffentlichen Sektor führen. Die Länder der Euro-Zone werden durch die getroffenen Maßnahmen der Euro-Rettungspolitik gestärkt aus der Krise hervorgehen können.

Der Euro ist mit 25 % Anteil an den internationalen Devisenreserven die zweitwichtigste Weltreservewährung. Der Anteil des US-Dollar an den internationalen Devisenreserven dagegen ist im Laufe des letzten Jahrzehnts von mehr als 70 % auf mittlerweile nur noch 62 % gefallen.

Der Euro ist nach innen (niedrige Inflationsrate) und nach außen (stabiler bzw. hoher Kurs zum Dollar) stabil.

Die Europäische Union ist eine Weltmacht - Deutschland alleine nicht

Die EU ist nur mit einer "Weltwährung" eine wirtschaftliche Weltmacht. Nur die Euro-Zone in ihrer Gesamtheit kann Europas Wirtschaftsinteressen global gegenüber der Weltmacht USA und den aufstrebenden BRIC-Staaten vertreten. Die internationalen Verhandlungen um den Klimaschutz, Rohstoffvorkommen und Finanzmarktregulierungen machen deutlich, wie schwierig es ist, ohne Europa deutsche Interessen durchzusetzen.

Positive Aspekte der Staatsschuldenkrise - aus Fehlern lernen

Zur Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise müssen die Konstruktionsfehler der derzeitigen Wirtschafts- und Währungsunion behoben werden. Die Krisenstaaten sind verpflichtet, ihre hoch verschuldeten Haushalte zu sanieren. Gleichzeitig muss Europa wieder auf Wachstumskurs gebracht werden.

Um zukünftigen Krisen vorzubeugen, haben sich 25 EU-Mitgliedstaaten zum Fiskalpakt und zur nationalen Schuldenbremse verpflichtet. Der Rettungsschirm "Europäischer Stabilitätsmechanismus" (ESM) trägt dazu bei, das Vertrauen in die Euro-Zone zu stärken, indem überschuldete Staaten nicht planlos insolvent gehen, sondern finanziell mit Krediten der Gemeinschaft der Euro-Staaten unterstützt werden. Die "geretteten" Staaten müssen im Gegenzug strenge wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen.

Positionen der CDU/CSU in der Europapolitik

Die CDU/CSU-Europaabgeordneten lehnen - im Gegensatz zu SPD, Grüne und Linke - die Vergemeinschaftung von Schulden der Euro-Staaten durch sog. "Euro-Bonds" genauso wie EU-Konjunkturprogramme auf Pump entschieden ab. Ebenfalls abzulehnen ist ein gemeinsamer europäischer Einlagensicherungsfonds oder ein Einlagensicherungssystem, das auf verpflichtende überstaatliche Solidarität gründet und den deutschen Sparer für Bankpleiten in anderen Ländern zur Kasse bitten will. 


Europäische Bankenaufsicht

Im Zuge der Finanzkrise wurde offensichtlich, dass die nationalen Bankenaufsichten den gestiegenen Anforderungen eines integrierten Bankenmarktes nicht mehr gewachsen waren. Die Schaffung einer Bankenunion soll dazu beitragen, das Vertrauen in die Banken und den Euro wieder zu stärken und den Schutz des Geldes der Steuerzahler und Sparer zu gewähren. Einer der Pfeiler der Bankenunion soll der gemeinsame europäische Aufsichtsmechanismus mit direkter Bankenaufsicht sein.

Die Bankenunion soll eine einheitliche und wirksame Aufsicht ermöglichen. Die nationalen Aufsichten bleiben weiterhin bestehen und sollen eine starke Rolle spielen. Unklare oder überlappende Kompetenzen verschiedener Aufsichtsinstitutionen müssen jedoch klar vermieden werden.

Kernpunkt der Verhandlungen war die Frage, welche Institution die Bankenaufsicht übernehmen sollte. Die Kommission sprach sich gegen die Betreuung durch die bestehende Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA und für die Übertragung der Aufgaben der Bankenaufsicht an die Europäische Zentralbank aus. Die Bedenken gegen die Rechtsgrundlage nach Art. 127 Abs. 6 EU-Vertrag sind allerdings noch nicht ausgeräumt.

Die CDU/CSU-Abgeordneten plädierten im Zuge der Verhandlungen insbesondere für folgende Positionen:

•    Die Geldpolitik der EZB muss unabhängig bleiben: daher klare Trennung der monetären Angelegenheiten von der Aufsichtspflicht!

•    EU-Bankenaufsicht nur für systemrelevante, grenzüberschreitende Banken. Keine EU-Bankenaufsicht für kleine Regionalbanken bzw. für die spezifisch deutsche Verbundsstruktur!

•    Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an der Bankenunion auch für Nicht-Euro-Staaten: eine Spaltung der Union in Euro-Staaten und Nicht-Euro-Staaten darf nicht erfolgen!

•    Verbesserung von demokratischer Kontrolle der Bankenaufsicht durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat!

Das Verhandlungsergebnis stellt zwar eine deutliche Verbesserung des Kommissionsvorschlags dar, kann jedoch nur als Interimslösung betrachtet werden. Aus politischer und rechtlicher Sicht ist insbesondere fragwürdig, ob die Übertragung der Bankenaufsicht auf die EZB mit der Trennung von der Geldpolitik vereinbar ist. Die Unionsabgeordneten hatten deswegen im Laufe der Verhandlungen gefordert, die Bankenaufsicht für die Euro-Zone bei der EBA anzusiedeln. Die Überwachung der EZB in ihrer Aufsichtsfunktion wird daher nun umso wichtiger.

Eine moderate Berichtspflicht der neuen Bankenaufsicht gegenüber dem europäischen und den nationalen Parlamenten ist ebenso ein wichtiger Fortschritt, kann aber unter demokratischen Gesichtspunkten auf Dauer noch nicht für ausreichend erachtet werden.

Langfristig wird eine Vertragsänderung vonnöten sein, um eine eigenständige, rechenschaftspflichtige Bankenaufsicht für ganz Europa zu etablieren, die nicht nur gemeinsame Regeln verantwortet, sondern auch eine einheitliche Bankenaufsicht für den Binnenmarkt einschließlich des Finanzplatzes London garantiert. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Bankenaufsicht Exekutivrechte bei der Bankenrestrukturierung und der Detailkontrolle erhält, bei der die nationalen Aufsichtsbehörden keine Befehlsempfänger der unabhängigen EZB sind.

Die EZB wird nun schätzungsweise bei 150 Banken die Aufsicht übernehmen, hierunter fallen in erster Linie große Banken (ab einer Bilanzsumme von EUR 30 Mrd. oder falls die Bilanzsumme 20 % der Wirtschaftsleistung eines Staates entspricht sowie über die drei größten Banken in jedem Mitgliedsstaat). Für die übrigen Institute - und dies ist v.a. im Interesse der vielen regionalen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland - sollen vorrangig die nationalen Behörden weiterhin zuständig bleiben. Für die Zusammenarbeit zwischen der EZB und  den nationalen Aufsehern muss noch eine praktikable Lösung gefunden werden, die doppelte Berichterstattung verhindert. EU-Mitgliedstaaten, die nicht der Euro-Zone angehören, können freiwillig an der Europäischen Bankenaufsicht teilnehmen, aber auch Austrittsrechte nach den ersten drei Jahren geltend machen.

Die Bankenaufsicht wird  - je nachdem wie zügig die Vorbereitungen (Gemeinsame Absichtserklärungen mit nationalen Aufsehern; Personaleinstellungen etc.) vonstatten gehen - frühestens am 1.Oktober 2014 starten, wobei der EZB Flexibilität bei der Übernahme der Aufgaben eingeräumt wird.

ESM - Europäischer Stabilitätsmechanismus

Als Teil des Euro-Rettungsschirmes löste der ESM den provisorischen vorläufigen Stabilisierungsmechanismus EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) ab. Der ESM ist eine in Luxemburg ansässige, internationale Finanzinstitution der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist die Etablierung eines dauerhaften Mechanismus für Krisenfälle. Direktor ist derzeit der deutsche Volkswirt Klaus Regling.

Die Aufgabe des ESM ist es, überschuldeten Staaten finanziell unter die Arme zu greifen, indem sie Notfallkredite zu subventionierten Konditionen sowie Haftungsgarantien der Gemeinschaft der Euro-Staaten erhalten. Im Gegenzug müssen die Staaten, die durch den ESM unterstützt werden, wirtschaftspolitische Vorgaben erfüllen. Darunter fallen notwendige strukturelle Reformen, die auf die Probleme des jeweiligen Landes zugeschnitten sind und die die langfristige Schuldentragfähigkeit wiederherstellen. Dadurch können Spekulationen auf einen Staatsbankrott eingedämmt werden. Die Reformen werden die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und so langfristiges Wachstum und Arbeitsmärkte schaffen.

Begründet wurde der ESM durch einen völkerrechtlichen Vertag der 17 Mitglieder der Euro-Zone im Januar 2012. Alle Unterzeichnerstaaten haben den Vertrag in ihren nationalen Parlamenten ratifiziert. Des Weiteren verabschiedeten die beteiligten Staaten eine gemeinsame interpretative Erklärung bezüglich einiger Artikel des Vertrags, um die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Auflagen völkerrechtlich sicherzustellen. Der ESM trat schließlich im September 2012 in Kraft.

Zur Sicherstellung der Finanzhilfekapazität des ESM wird dieser über ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro verfügen. Dieses gezeichnete Stammkapital teilt sich auf in 80 Milliarden Euro einzuzahlendes Kapital, das gewissermaßen als Sicherungsreserve vorhanden sein muss, und weitere 620 Milliarden Euro abrufbares Kapital. Die Mitgliedstaaten finanzieren den ESM gemäß ihren Anteil an der EZB, wobei für neue Mitgliedstaaten zum Teil Übergangsvorschriften bestehen. Auf Deutschland entfällt ein Finanzierungsanteil von 27,15 % (EUR 22 Mrd. eingezahltes Kapital, EUR 168 Mrd.  abrufbares Kapital). Im Gegensatz zum temporären Rettungsschirm EFSF stellt Deutschland für die Finanzierungsgeschäfte des ESM keine Gewährleistungen in Form von Garantien mehr zur Verfügung. Eine Zuordnung des Haftungsanteils Deutschlands an einzelnen Programmen erfolgt daher nicht mehr.

Das maximale Haftungsrisiko Deutschlands beim ESM ist unter allen Umständen auf das in Anhang II des ESM-Vertrages genannte Kapital von insgesamt EUR  190 Mrd. Euro beschränkt.

Der ESM kann als eine Art "Vorläufer eines Europäischer Währungsfonds" gesehen werden. Er darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Finanzstabilität der Euro-Zone unentbehrlich ist. Der ESM ist als Stabilitäts- und Schutzmechanismus für die gesamte Währungsgemeinschaft angelegt.

EU-Bankenreformpaket

Während der Finanzkrise im Jahre 2008/2009 gerieten zahlreiche Banken in Existenzgefahr und mussten auf Kosten der Steuerzahler gerettet werden. Um die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gegenüber Schocks zu verbessern, war die Einführung langfristiger präventiver Vorschriften erforderlich. Im Januar 2014 werden daher schrittweise weitreichende Änderungen bei der Bankenregulierung in der EU in Kraft treten. Demzufolge müssen Banken bei ihren Geschäften in Zukunft mehr Eigenkapital vorhalten.
Das EU-Bankenreformpaket besteht aus einer Richtlinie (CRD IV, Capital Requirements Directive IV) und einer Verordnung (CRR, Capital Requirements Regulation) zur Eigenkapitalausstattung und setzt internationale Einigungen im Rahmen der G20 zur Bankenregulierung (Basel III) in EU-Recht um.

Weil Banken eine essentielle Rolle im Wirtschaftskreislauf spielen, hat sich die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament in den Verhandlungen für folgende Verbesserungen des ursprünglichen Kommissionsvorschlags eingesetzt:

Finanzierung der Realwirtschaft sichern!

Kleinere und Mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Daher ist es konsequent, die Risikogewichtung von KMU-Krediten deutlich zu senken und den Banken für KMU-Kredite bis EUR 1,5 Mio. keine weiteren Auflagen aufzuzwingen. Die Kreditvergabe an KMU wird erleichtert.

Finanzierung der Kommunen sichern!

Kommunen erbringen wichtige Leistungen der Daseinsvorsorge und des Gemeinwohls. Neben finanzieller Unterstützung von Bund und Ländern sind sie aber auch von einer hinreichenden Kreditversorgung bei regionalen und kommunalen Kreditinstituten abhängig. Kommunalkredite wären durch den ursprünglichen Vorschlag für Banken und Sparkassen unattraktiver und damit für Kommunen teurer geworden. Schließlich konnte vom Parlament eine Nullgewichtung des Risikos der Kommunalkredite durchgesetzt und eine Verteuerung der Kredite vermieden werden.

Unterschiedliche Geschäftsmodelle von Kreditinstituten berücksichtigen!

Das Parlament hat außerdem erkämpft, dass die neue Bankenregulierung die unterschiedlichen Geschäftsmodelle von Kreditinstituten berücksichtigt, so dass Haftungsverbünden wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die Kommunen und KMU Kredite gewähren, durch die neuen Regelungen bei der Berechnung des Eigenkapitals keine Nachteile entstehen.

Bankerboni begrenzen!

Die  Aussicht auf lukrative Bonuszahlungen kann Banker zu riskantem Handeln verleiten, das kurzfristig ihren Bonus steigern kann, langfristig gesehen aber wirtschaftsschädigend ist. Eine variable Bonuszahlung darf künftig nicht mehr die Höhe des jährlichen Fixgehalts übersteigen, sofern die Aktionäre keine Ausnahme genehmigen. Doch selbst in diesem Fall kann eine Bonuszahlung nicht mehr als das Doppelte des jährlichen Fixgehalts betragen.

Langfristige Risikovorsorge garantieren!

Die neuen Regeln sorgen dafür, dass Banken krisenfester gemacht werden, indem sie den Banken vorschreiben, qualitativ besseres Eigenkapital bereitzuhalten. Außerdem zieht die neue Regulierung einen Kapitalerhaltungspuffer mit ein. Wenn diese Schwelle gerissen wird, weil sich die Eigenkapitalsituation einer Bank verschlechtert hat, treten automatisch Vorschriften in Kraft, die die Auszahlung von Dividenden und Boni begrenzen, damit sich die Situation der Bank nicht noch weiter verschlechtert. Auch weitere Kapitalpuffer stabilisieren Banken in Krisensituationen. Das Parlament hat außerdem durchgesetzt, dass global systemrelevante Banken ab dem 1. Januar 2016 einen zusätzlichen Kapitalpuffer vorhalten müssen. 19 global agierende Europäische Banken fallen unter diese Zusatzregelung.

Einlagensicherung

Einlagensicherungssysteme sollen helfen, im Falle der Insolvenz einer Bank die Sparer und ihre Guthaben zu schützen. Derzeit bestehen rund 40 Systeme in der EU, die verschiedene Einlegergruppen und Einlagen in unterschiedlicher Höhe schützen und den Banken unterschiedliche finanzielle Verpflichtungen auferlegen. In Deutschland verfügen sowohl die Privatbanken als auch die öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken über ein funktionierendes Einlagensicherungssystem. Während die Privatbanken über einen Fonds des Bundesverbandes deutscher Banken abgesichert sind, haften bei öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken die einzelnen Institute eines Verbundes jeweils gegenseitig für ihren Fortbestand. In diesem Fall spricht man von Institutssicherung.

In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass die nationalen Systeme mancher Mitgliedstaaten unterfinanziert sind. Darüber hinaus wurde deutlich, dass Sparer, die in anderen Mitgliedstaaten als ihrem eigenen über Einlagen verfügten, nicht immer in wünschenswerter Weise abgesichert waren.

Die Europäische Kommission verfolgt daher:

•    das Ziel einer Vereinfachung und Harmonisierung der bestehenden Systeme,

•    eine Verkürzung der Auszahlungsfrist und einen verbesserten Zugang der Systeme zu Informationen,

•    ein solides und glaubwürdiges System mit ausreichender Finanzausstattung sowie

•    gegenseitige Kredite zwischen den Systemen für bestimmte Fälle

Die CDU/CSU-Gruppe konnte im Laufe der Verhandlungen folgende Punkte erreichen:

•    Banken müssen 1,5 Prozent der Einlagen ihrer Sparer gesondert vorhalten.

•    Die Anspruchsberechtigung  der Einleger soll vereinfacht werden. Einlagen in Nicht-EU-Währungen sollen ebenso geschützt sein wie Einlagen von Nichtfinanzunternehmen. Jedem Sparer wird sein Guthaben bis EUR 100 000  garantiert. Die Auszahlungsfrist soll auf sieben Tage verkürzt werden.

•    Einleger sollen künftig besser über die Deckelung ihrer Einlagen informiert werden.

•    Die Bankensysteme müssen die Aufsichtsbehörden von drohenden Insolvenzen unterrichten.

Das Europäische Parlament will damit europaweit einheitliche Mindeststandards für die nationalen Sicherungssysteme von Sparguthaben schaffen. Gleichzeitig bleibt eine größtmögliche Flexibilität  bei der Ausgestaltung der Funktionsweise der Sicherungssysteme erhalten.

Bevor die neue Sicherung in Kraft treten kann, muss noch eine Einigung mit den Mitgliedstaaten gefunden werden.
Wichtig: Die Einführung eines gemeinsamen europäischen Einlagensicherungsfonds oder auch eines Einlagensicherungssystems, das auf verpflichtende überstaatliche Solidarität, d.h. auf die Übernahme von Verpflichtungen für ausländische Banken, gründet, lehnt die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament entschieden ab! Nachdem die Steuerzahler bereits mit Milliarden für die Banken eingestanden sind, dürfen nicht auch noch die Sparer für die Bankensanierung zur Kasse gebeten werden.

In der Finanzkrise haben national getrennte Einlagensicherungssysteme verhindert, dass es in schwierigen Lagen einzelner Mitgliedsländer zu Panikreaktionen von Sparern in anderen Euro-Zonenstaaten gekommen ist. Eine gemeinsame europäische Einlagensicherung würde die Schäden aus besonders risikoreichen Geschäften europäischer Groß- und Investmentbanken den deutschen Kreditinstituten und damit wesentlich den Kunden auferlegen. Ziel der europäischen Gesetzgebung muss ein besserer Schutz der Sparer werden. Die deutschen Einlagensicherungssysteme haben sich bewährt und dürfen durch europäische Vorgaben nicht geschwächt werden.

Bankenabwicklung

Eigner und Gläubiger müssen künftig stärker an Bankenrettungen beteiligt werden. Aus Angst vor einer unkalkulierbaren Kettenreaktion wie nach der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 entschieden sich die EU-Mitgliedstaaten, kriselnde Finanzinstitute nicht bankrott gehen zu lassen. In den Finanzsektor der EU flossen daher von 2008 bis 2010 laut EU-Wettbewerbskommissar Almunia staatliche Hilfen in Höhe von EUR 400 Mrd. als Kapitalzufuhren und zum Umgang mit Risikoaktiva sowie rund EUR 1,2 Bio. als Garantien und Liquiditätsmaßnahmen. Mit dem neuen Gesetz zur Bankenabwicklung wird ein Wendepunkt in der Haftungsfrage eingeleitet. Ziel ist, den Steuerzahlern nicht weitere milliardenschwere Rettungspakete aufzuerlegen.

Die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, die einheitliche Regeln für die Rettung oder Schließung von in Schieflage geratenen Banken sowie für ein frühzeitiges Eingreifen durch die Aufsichtsbehörden festlegt, ist ein Bestandteil der Europäischen Bankenunion. Derzeit finden ebenfalls Verhandlungen zur Ausgestaltung der europäischen Einlagensicherung als dritten Pfeiler der Bankenunion statt. Mit den einzelnen Gesetzesinitiativen verbunden ist die Hoffnung nach mehr Vertrauen in den europäischen Banken- und Finanzsektor. Das Konzept für das Krisenmanagement sieht dafür drei Stufen vor: Vorbeugung, frühes Eingreifen und Abwicklung. Das bedeutet, Banken müssen selbst Abwicklungs- und Sanierungspläne in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erarbeiten. Die Abwicklungsbehörden können im Krisenfall unverzichtbare Funktionen eines Instituts erhalten.
Die CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament haben erfolgreich bewirkt, dass die verschiedenen Geschäftsmodelle bei den Finanzinstituten und nationale Besonderheiten berücksichtigt werden sollen. Nur so kann auch dem Verantwortungsprinzip nachgekommen werden. Immerhin gehen unterschiedliche Risikostrukturen auch mit unterschiedlichen Renditeversprechen einher.

Nach derzeitigem Verhandlungsstand im Rat ist für die Abwicklung vorgesehen, dass zuerst Aktionäre und Inhaber von Bankanleihen - also Eigner und Gläubiger - sowie Bankkunden ab einem Guthaben von EUR 100 000  haftbar gemacht werden. Spareinlagen unterhalb dieser Schwelle werden dagegen gesetzlich garantiert. Die Rettung mit öffentlichen Geldern ist erst die letzte Stufe in der sogenannten Haftungsreihenfolge. Ein weiterer Kernpunkt ist die Einrichtung nationaler Abwicklungsfonds, in den die Banken einzahlen müssen. Einen Streitpunkt stellt jedoch die Frage nach Spielräumen für die nationalen Abwicklungsbehörden bei der Regelumsetzung dar.

Einen gemeinsamen Abwicklungsfonds hat die deutsche Bundesregierung bisher entschieden abgelehnt. So konnte vermieden werden, dass beispielsweise deutsche Kleinbanken und Sparkassen für insolvente Großbanken aus anderen EU-Mitgliedstaaten haften müssen. Auch die CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament hatten sich im Vorfeld gegen eine gemeinsame Haftung ausgesprochen und sich erfolgreich im Ausschuss für Wirtschaft und Währung durchgesetzt.

In den bevorstehenden Verhandlungen lehnt das Europäische Parlament eine Pflicht zur grenzüberschreitenden Kreditvergabe zwischen den nationalen Abwicklungsfonds ab und schlägt als "letztes Mittel" die Möglichkeit einer temporären Übernahme von Banken durch den Staat vor. Mit einer Einigung wird bis Jahresende gerechnet. Die neue Richtlinie soll dann voraussichtlich ab 2016 in Kraft treten.

Mehrjähriger Finanzrahmen 2014 - 2020

Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist das zentrale Planungsinstrument für die Verwendung der Finanzmittel der Europäischen Union. Darin werden die Obergrenzen für die einzelnen Ausgabenkategorien und Jahre für eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren (aktuell sind es sieben) festgeschrieben. Die Festlegung der tatsächlich verfügbaren Mittel und ihre Zuweisung zu spezifischen Ausgabenprogrammen erfolgt im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens.

Durch den Vertrag von Lissabon wurde der Finanzrahmen von einer interinstitutionellen Vereinbarung zu einer Rechtsverordnung aufgewertet, welche nach der Zustimmung durch eine qualifizierte Mehrheit des Parlaments vom Rat einstimmig angenommen werden muss.

Mit Rücksicht auf die angespannte finanzielle Lage in vielen Mitgliedstaaten fiel der Kommissionsvorschlag vom Juni 2011 mit einer vorgesehenen Ausgabenobergrenze von 1,08 % des EU-Bruttontionaeinkommens bereits sehr moderat aus. In der Folge drängten jedoch insbesondere die Nettozahler, allen voran Großbritannien, auf eine Begrenzung der Ausgaben auf dem deutlich niedrigeren Niveau von 1,00 % des EU-Bruttonationaleinkommens. Letztlich konnte sich diese Gruppe auf dem Europäischen Gipfel am 7./8. Februar 2013 durchsetzen: Die Staats- und Regierungschefs verständigten sich auf eine Ausgabenobergrenze von EUR 960 Mrd. in Verpflichtungen und EUR 908 Mrd. in Zahlungen für den 7-Jahreszeitraum. Dieser Beschluss bedeutet eine reale Kürzung des Haushalts gegenüber dem aktuellen Planungszeitraum, was die EU angesichts zusätzlicher Kompetenzen durch den Vertrag von Lissabon, neuer politischer Prioritäten (bspw. 3 % des EU-BIP für Forschung und Entwicklung) und diverser internationaler Verpflichtungen seitens der Mitgliedstaaten (z.B. 0,7 % des EU-BNE für Entwicklungshilfe) vor haushalterische Herausforderungen stellt.

Die CDU/CSU-Gruppe hat sich in den nachfolgenden Verhandlungen mit dem Rat erfolgreich für einen Abschluss eingesetzt, der dem Zwang zur öffentlichen Haushaltskonsolidierung gerecht wird, dabei jedoch auch wichtige Akzente bei den drängendsten politischen Herausforderungen setzt und die notwendige Flexibilität für nachträgliche Anpassungen gibt.

Insbesondere konnten aus CDU/CSU-Sicht im Laufe der Verhandlungen folgende Erfolge erreicht werden:

•    eine maximale Ausschöpfung der verfügbaren Obergrenzen durch die Übertragung nicht genutzter Margen aus den einzelnen Haushaltsjahren auf die Folgejahre und, damit verbunden:

o    die Sicherstellung, dass zum Ende der Laufzeit, wenn erfahrungsgemäß die meisten Rechnungen aus den Mitgliedstaaten eingehen, ausreichend hohe Zahlungen zu deren Begleichung zur Verfügung stehen;

o    eine Aufstockung der Bereiche Wachstum und Beschäftigung, insbesondere für Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, zum Ende der Laufzeit aus ungenutzten Margen bei den Verpflichtungen;

•    das Vorziehen von insgesamt EUR 2,5 Mrd. der geplanten Ausgaben zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie für Forschung und Entwicklung auf den Beginn der Periode (die Jahre 2014/15), um der Wirtschaft zusätzlichen Schwung zu geben;

•    eine verpflichtende Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens durch die Kommission begleitet von Vorschlägen für eine Anpassung des MFR, um der demokratischen Legitimität des neuen Parlaments, welches durch den aktuellen Beschluss gebunden ist, aber auch möglichen Veränderungen des wirtschaftlichen Klimas gerecht werden zu können;

•    eine Überprüfung des aktuell sehr komplizierten, intransparenten und unfairen Einnahmesystems der EU unter Einbezug von Vertretern der Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rats und der nationalen Parlamente evtl. gefolgt von Kommissionsvorschlägen für neue Eigenmittelquellen, durch welche die aktuellen Mitgliedsbeiträge reduziert werden könnten;

•    die Wahrung der Einheit des Haushalts und damit die Sicherstellung der demokratischen Kontrolle aller Einnahmen und Ausgaben, welche auf EU-Ebene getätigt werden;

Nachdem die Einigung auf politischer Ebene am 27. Juni 2013 unter der irischen Ratspräsidentschaft erfolgt ist und das Parlament bereits informell seine Zustimmung erteilt hat, ist die formelle Zustimmung zum erzielten Abschluss durch das Plenum für den September vorgesehen. Erst dann kann der Rat den Text einstimmig annehmen. Die Finanzierung der EU-Programme ab dem 1. Januar 2014 ist damit sichergestellt.

"Horizont 2020" - 8. Forschungsrahmenprogramm der EU

Das EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) ist das weltweit größte Förderprogramm für Forscher und Forschungsprojekte. Mit "Horizont 2020" startet 2014 das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Mit einem Budget von etwa EUR 70 Mrd. bis zum Jahr 2020 trägt es maßgeblich zur Realisierung der Innovationsunion bei. Mit dieser Flaggschiffinitiative der Europa 2020-Strategie soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden.
Zeitplan:

Ende Juni 2013 wurde zwischen dem Europäischen Parlament und der irischen Ratspräsidentschaft eine Einigung in erster Lesung getroffen, welche im September dem Industrieausschuss des Parlaments sowie dem Ausschuss der Ständigen Vertretungen und dem Plenum des Europäischen Parlaments im Herbst 2013 zur Überprüfung vorgelegt wird.

Die CDU/CSU-Gruppe konnte ihre Positionen in wichtigen Bereichen erfolgreich behaupten, darunter fallen zum Beispiel:

•    Exzellenz in Forschung und Innovation: Für einen Förderansatz von unten nach oben werden gemeinsame strategische Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Exzellenz geschaffen.

•    Führerschaft im Bereich der Industrie: Ziel ist, die Teilnahme der Industrie am FRP, die in den vergangenen Jahren nachgelassen hat, zu verbessern. Hierfür soll mit einem wirtschaftsorientierten Ansatz sichergestellt werden, dass Forschungsergebnisse erfolgreicher in innovative Produkte und Dienstleistungen für den Markt überführt werden. Durch die Hebelwirkung von privaten und öffentlichen Investitionen erhofft man sich die Schaffung neuer Arbeitsplätze, wirtschaftliche Entwicklung und industrielle Wettbewerbsfähigkeit. Ein besserer Zugang zu Fremd- und Eigenkapital soll für innovative Unternehmen durch einfachere Finanzierung, verbesserte Risikoprofile sowie durch die Entwicklung hin zu einer Kapitalmarktsunion für Unternehmen erfolgen.

•    KMU: KMU profitieren künftig von einem leichteren Zugang zu Förderprojekten durch vereinfachte und kürzere Verfahren. Zudem wird das neue KMU-Instrument, über das zukünftig auch erstmals eine Einzelförderung von innovativen KMU ermöglicht wird, ein eigenes Budget von knapp vier Prozent der Gesamtmittel und eine einheitliche Verwaltungsstruktur erhalten. Innovation in den KMU wird darüber hinaus durch einen umfangreichen spezifischen Maßnahmenkatalog gefördert, wozu z.B. Anschubfinanzierung, Mentor- und Beratungsdienste sowie Zugang zu Netzwerken und Cluster zählen.

•    "Vereinfachte Ausschreibungsverfahren": Teilnehmer profitieren künftig von einem neuen, kürzeren Verfahren offener Ausschreibungen. Dieser Vorschlag des Parlaments wird 2015 in einem großangelegten Pilotversuch getestet und bei Erfolg ab 2017 ausgeweitet. Nutznießer sind hierbei kleine innovative Projekte nahe am Markt. Vorschläge können zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden, die Finanzierungshilfe erfolgt nach spätestens sechs Monaten.

•    Verkürzte Antragszeit: Im Hinblick auf eine verbesserte Teilnahme soll die Zeit zwischen Einreichfrist der Ausschreibung und Förderbescheid zukünftig nur noch acht Monate dauern.

•    Gesellschaftliche Herausforderungen: Fördermöglichkeiten für die Gesellschaftsbereiche Gesundheit, Ernährung, Energie, Transport, Klima, Gesellschaft und Sicherheit

•    Teilnahme ausweiten: Zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehen noch erhebliche Unterschiede bezüglich ihrer Innovationsleistung. Daher sollen Bewerber aus weniger innovationsstarken Regionen sowie erstmalige Bewerber zur Teilnahme ermutigt werden. Zur Verbreitung von Exzellenz in der EU und für eine breitere Teilnahme wird ein eigenes Budget zugeteilt.

•    Offener Zugang zu Forschungsergebnissen: Hier findet eine Unterscheidung zwischen dem Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen einerseits und dem Zugang zu Forschungsdaten andererseits statt. Veröffentlichungen über Forschungsprojekte, die aus EU-Mitteln mitfinanziert wurden, sollen offen zugänglich sein. Der freie Zugang zu Daten, die innerhalb von Horizont 2020-Projekten generiert werden und für andere Forscher nützlichen sein könnten, soll etwa im Bereich der Grundlagenforschung gefördert werden.

•    Ethik: Bei der Finanzierung von Projekten mit ethischer Dimension, insbesondere bei der Stammzellenforschung, wird der derzeit gültige Status beibehalten. Wie auch schon beim 7. FRP soll Forschung und Innovation in Einklang mit ethischen Prinzipien sowie einschlägiger nationaler, europäischer und internationaler Gesetzgebung stehen. Diejenigen Bereiche, die bisher nicht gefördert werden durften, bleiben weiter bestehen. Des Weiteren wird keine Förderung für Forschungsaktivitäten gewährt, sollten diese in dem betroffenen Mitgliedstaat verboten sein.

•    Budget: Im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sind EUR 70,2 Mrd. für das 8. FRP vorgesehen. Es gelang erfolgreich, die Mittelverteilung zugunsten des KMU-Instruments, dem Austausch von Wissenschaftlern und einzelnen gesellschaftlichen Herausforderungen zu beeinflussen. Des Weiteren konnte eine Halbzeitbewertung durchgesetzt werden.

Bewertung:

Im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU hatte sich die CDU/CSU-Gruppe bereits im Vorfeld der Verhandlungen für einen substantiellen Anstieg des FRP-Budgets ausgesprochen. Die nun vorgesehenen EUR 70 Mrd. - die Kommission hatte in ihrem Vorschlag ursprünglich EUR 80 Mrd. vorgesehen - sind auf die Wirtschafts- und Staatsschuldenkrisen in vielen Mitgliedstaaten zurückzuführen. Positiv zu bewerten sind die Anreize für die verstärkte Teilnahme von KMU, die vereinfachten und beschleunigten Verfahren sowie der Ansatz zur Verbreitung von Exzellenz.


Europäische Strukturpolitik 2014 - 2020

Mit mehr als EUR 325 Mrd. fördert die EU Strukturausbau und Wirtschaftswachstum der Europäischen Regionen. Dies ist fast ein Drittel des Europäischen Haushalts. Mit diesem Geld leistet die EU Wachstumspolitik für die Regionen in Europa. Deutschland stehen in der kommenden Förderperiode ca. EUR 17 Mrd. zur Verfügung.

Aufbau der Politik

Die Strukturpolitik wird aus drei Strukturfonds gespeist. Eine Finanzperiode beträgt sieben Jahre. Die am wenigsten entwickelten Länder erhalten Mittel aus dem Kohäsionsfonds (unter 90 % Durchschnitts-BIP der EU). Alle Regionen erhalten Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Der EFRE fördert "harte" Infrastruktur, der ESF "weiche" Maßnahmen wie Weiterbildungsangebote. Jede Region erhält Mittel gestaffelt nach ihrem Entwicklungsgrad (Durchschnitts-BIP). Unter 75 % Durchschnitts-BIP ist die höchste Förderkategorie (schwächste Regionen), zwischen 75 % und 90 % liegt eine neue eingeführte Zwischenkategorie, und über 90 % Durchschnitts-BIP liegt die niedrigste Förderkategorie (Wettbewerbsregionen). Grenzregionen erhalten zusätzliche Gelder.

Die Mitgliedstaaten entwickeln daraufhin Programme, in denen sie zukünftige Projekte planen. Anders als in der Forschungspolitik werden die Gelder nicht direkt von der Europäischen Kommission vergeben, sondern über die Haushalte der Mitgliedsländer (in Deutschland: Bundesländer) umgesetzt.

Deutschlands Vorteil

Deutschland profitiert mit rund EUR 17 Mrd. enorm von den europäischen Geldern. Im eigenen Land werden Forschungszentren oder Weiterbildungsangebote unterstützt. In den Grenzregionen werden Infrastrukturprojekte vorangetrieben und Wirtschaftsbeziehungen verstärkt. Die wirtschaftliche Weiterentwicklung in den Regionen außerhalb Deutschlands eröffnet des Weiteren neue Absatz- und Investitionsmärkte für deutsche Unternehmen. Das Geld, welches in Osteuropa investiert wird, fließt durch neue Wirtschaftskontakte auch in die Geberländer zurück. Deswegen ist die Nettozahlerdiskussion viel zu kurz gedacht.

Die Finanzperiode 2014 - 2020

Mit der Finanzkrise mussten Einschnitte im EU-Haushalt 2014 bis 2020 hingenommen werden, wovon auch die Strukturpolitik betroffen ist. Deutschland wird rund 35% weniger Mittel erhalten. Das Geld sollte deshalb in den Strukturwandel investiert und nicht für "weiche" Themen verbraucht werden.

Eine Hauptursache der Kürzung für die Wettbewerbsregionen ist die Einführung einer neuen Förderkategorie ("Zwischenkategorie") - diese haben SPD und Grüne unterstützt! So werden jetzt mehr Regionen dauerhaft in eine hohe Förderkategorie eingestuft, was zu Lasten der deutschen „Wettbewerbsregionen“ geht.

Die Strukturfondsmittel der neuen Förderperiode werden stärker auf einen europäischen Mehrwert konzentriert. Die Regionalhilfen sollten stärker auf Wachstum und Jobs ausgerichtet werden. Mindestens 60 % sollen in die Wettbewerbsfähigkeit der KMU sowie Innovationsmaßnahmen und Forschung fließen. 20 % der Mittel in Wettbewerbsregionen müssen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen investiert werden. Spezielle Finanzinstrumente, v.a. revolvierende Fonds, sollen die Effizienz heben.

Zusätzliche Chancen im Förderzeitraum 2014 bis 2020 - Erfolge der CDU/CSU

Die CDU/CSU Gruppe im Europäischen Parlament konnte durchsetzen, dass Infrastrukturmaßnahmen auch in stärker entwickelten Regionen (Wettbewerbsregionen) förderfähig bleiben. Die operationellen Programme der Bundesländer sollten diesen Erfolg unbedingt aufnehmen.

Des Weiteren wurde sichergestellt, dass die EFRE-Förderung der Grenzregionen (ca. EUR 1 Mrd. in DE) nicht - wie ansonsten alle Programme für reichere Regionen - reduziert wird.
Die Beibehaltung der Förderfähigkeit der nicht-erstattungs¬fähigen Mehrwertsteuer und Möglichkeiten der privaten Kofinanzierung standen für die reicheren Regionen auf der Kippe. Diese sind geblieben.

Bewertung und Ausblick

SPD und Grünen setzten sich für die Einführung der neuen Förderkategorie ein, die Regionen zwischen 75 und 90 % Durchschnitts-BIP unterstützt. Diese Kategorie zieht Mittel aus den wirklich bedürftigen Regionen und erklärt einen Teil des Mittelverlustes in Deutschland. Die stärkere Förderung von relativ gut entwickelten Regionen ist in Wirklichkeit eine Wachstumsbremse, die die betroffenen Regionen dazu animiert, innerhalb dieses BIP-Durchschnitts zu verharren.

Die neuen Strukturfondsverordnungen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 werden zusammen mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen im September 2013 formal im Plenum des Europäischen Parlaments beschlossen. Die Umsetzung erfolgt mittels operationeller Programme der Länder. Die Operationellen Programme der Länder werden von der Kommission abgenommen, so dass die Umsetzung der Programme im Jahr 2014 beginnen kann. Mit den ersten Projekten kann ab Ende 2014 gerechnet werden.

Entwicklung hin zu einer Politischen Union

Damit die Maßnahmen zur Überwindung der Wirtschafts-, Sozial- und Finanzkrise in der EU erfolgreich greifen können, ist in Teilen eine weitere Annäherung der Mitgliedstaaten erforderlich. Mit der Idee einer Politischer Union verbanden und verbinden sich recht unterschiedliche Vorstellungen einer politischen Einigung Europas oder von Teilen davon. Gemeinsam ist allen Konzepten, dass die angestrebte Integration über wirtschaftliche Kooperationen oder eine Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einer supranationalen europäischen politischen Gemeinschaft gehen sollte. Auch die Idee einer echten europäischen Regierung und eine Neuordnung der Kompetenzen zwischen EU, den Mitgliedstaaten und den Regionen werden ins Spiel gebracht. Welche Art von Vertiefung und Annäherung auch immer eingeschlagen wird - im Rahmen oder außerhalb von Vertragsänderungen: die Beteiligung nationaler Parlamente sowie umfangreiche Rechenschaftspflichten und die Sicherstellung einer umfangreichen demokratischen Legitimation müssen aus Sicht der CDU/CSU sichergestellt sein!


 

Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

Partnerschaft statt EU-Beitritt

Die CDU/CSU-Gruppe im europäischen Parlament setzt sich dafür ein, Länder aktiv bei ihrer demokratischen Entwicklung zu unterstützen. Die EU-Mitgliedschaft kann aber nicht in jedem Fall Antwort auf den Wunsch nach einer europäischen Perspektive sein. Für den Beitritt zur EU ist die Erfüllung des Kriteriums der Aufnahmefähigkeit der EU ebenso wichtig wie die vollständige Erfüllung aller politischen und wirtschaftlichen Kriterien durch das Bewerberland.

Die CDU/CSU-Europaabgeordneten lehnen eine Vollmitgliedschaft der Türkei ab und plädieren für eine privilegierte Partnerschaft oder eine multilaterale Beziehung nach dem Beispiel des europäischen Wirtschaftsraums.

Gründe, die gegen den EU-Beitritt sprechen:

Seit einigen Jahren liegen die demokratischen Fortschrittsbemühungen der Türkei auf Eis. Angekündigte Reformen werden nur selten in die Realität umgesetzt. Das Land distanziert sich Schritt für Schritt von den Prinzipien der EU-Wertegemeinschaft. Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit finden de facto kaum mehr statt und werden nicht erst seit den jüngsten Unruhen in Istanbul und anderen Städten massiv verletzt. Aktuell ist die Türkei im weltweiten Vergleich dasjenige Land mit den meisten inhaftierten Journalisten. Studenten, Gewerkschafter und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen werden wegen regierungskritischer Äußerungen sogar nach dem Anti-Terrorgesetz angeklagt und verurteilt.

Überdies erkennt die türkische Regierung den EU-Mitgliedstaat Zypern nicht an, boykottierte die zypriotische Ratspräsidentschaft und weigert sich weiterhin, die vereinbarte Zollunion gegen Zypern umzusetzen.
Die Ratifizierung eines Rücknahmeabkommens mit der EU, das helfen könnte, illegale Massenzuwanderung über das Hoheitsgebiet der Türkei in die EU zu bekämpfen, wird von der türkischen Regierung hinausgezögert, um im Gegenzug die Befreiung von der Visumspflicht für die Einreise in die EU zu erzwingen.

Die extremen strukturellen Entwicklungsunterschiede innerhalb des Landes - wenigen florierenden Metropolen stehen fast unüberbrückbare Gegensätze zum ländlichen Raum gegenüber - würden allein in der nächsten Förderperiode zusätzlich etwa EUR 140 Mrd. EU-Strukturgelder erfordern. Dies entspricht gut 40 Prozent der für die EU-Strukturförderung in der nächsten Haushaltsperiode insgesamt veranschlagten Gelder. Damit wären die infrastrukturellen und sozialen Angleichungen aber nicht einmal in Ansätzen hergestellt. Eine europäisch finanzierte Regionalförderung in der Türkei wäre eine 'never-ending story' auf einem immer höheren finanziellen Niveau.

Angesichts dieser und weitere Kritikpunkte sprachen sich die CDU/CSU-Abgeordneten bereits im Vorfeld der aktuellen Geschehnisse in einer Plenarabstimmung mehrheitlich gegen die Eröffnung weiterer Verhandlungskapitel aus. Stillstand bei den demokratischen Reformen soll nicht auch noch belohnt werden!

Die jüngsten Ereignisse, v.a. der gewaltsame Umgang mit friedlichen Demonstranten, machen offensichtlich, dass es sich bei der Türkei nicht um eine aufstrebende, weltoffene Demokratie handelt, sondern um einen Staat mit autoritären Führungsstrukturen, der eine säkuläre Entwicklung zu verhindern versucht!

Die CDU/CSU-Abgeordneten fordern daher das Aussetzen der Beitrittsverhandlungen, solange die polizeiliche Gewalt anhält und Regierungskritiker in Gefängnissen festgehalten werden! Die Entscheidung des Ministerrats Ende Juni, die Wiederaufnahme der Verhandlungen formal bis zum Herbst zu verschieben, was insbesondere auf Druck der Bundesregierung geschehen ist, setzt ein richtiges Zeichen.

Die diplomatische Krise, in deren Verlauf türkische Regierungsmitglieder sowohl die Bundesregierung als auch das Europäische Parlament beleidigten und sich eine Einmischung verbitten haben, zeigt das verzerrte Demokratieverständnis sowie den autoritären Führungsstil der türkischen Regierung auf. Kritikwürdig ist in diesem Zusammenhang die passive Haltung des sozialdemokratischen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, der sich nicht schützend vor verbal attackierte Europaabgeordnete gestellt hat.

Stimmungslage in Deutschland:

Im Übrigen bewerten die Deutschen nach dem gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten eine Aufnahme der Türkei in die EU deutlich kritischer als noch vor einigen Jahren. In einer stern-Umfrage sprechen sich derzeit nur noch 29 Prozent für einen EU-Beitritt der Türkei aus. 66 Prozent sind dagegen. In früheren Umfragen hatten sich noch 43 Prozent (im September 2005) bzw. 39 Prozent (im April 2007) der Befragten für eine Mitgliedschaft der Türkei in der EU ausgesprochen.

 


Mythen über die EU 

 

Die EU kostet die Mitgliedstaaten viel Geld!

Für den mehrjährigen Finanzrahmen von 2014 bis 2020 ist ein Budget von 960 Mrd. Euro vorgesehen. Auf ein Jahr gerechnet beträgt er damit aber "lediglich" 137 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Der von der Bundesregierung für das Jahr 2013 verabschiedete Haushalt betrug 302 Mrd. Euro für ca. 82 Mio. Einwohner. Der EU-Haushalt berechnet sich jedoch für ca. 503 Mio. Einwohner.

Nur 6% der EU-Mittel sind für Verwaltung, Personal und Instandhaltung der Gebäude vorgesehen. 94 % fließen z.B. in Form von Agrar-, Struktur- und Forschungsmittel komplett an die Mitgliedstaaten zurück und kommen so den Bürgern zugute. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) schüttet z.B. für die Förderperiode 2007 bis 2013 an Bayern 663 Millionen Euro aus, an Nordrhein-Westfalen sogar 1,3 Mrd. Euro. 

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/40391350_kw37_sp_hh_bundeshaushalt/

http://www.sueddeutsche.de/politik/bundeshaushalt-deutschland-gibt-milliarden-euro-aus-1.1531265

http://www.crp-infotec.de/01deu/finanzen/bundeshaushalt_aktuell.html

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/EU_auf_einen_Blick/EU_Haushalt/2012-02-26-mehrjaehriger-finanzrahmen-der-eu-2014-2020.html

http://www.zeit.de/wirtschaft/2013-02/eu-gipfel-haushalt-bruessel

http://www.euractiv.de/finanzen-und-wachstum/artikel/eu-haushalt-2014-2020-die-details-in-zahlen-007202

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-mehrjaehriger-finanzrahmen102.html

Die EU benötigt immer mehr Geld!

Die letzten mehrjährigen Finanzrahmen haben tatsächlich einen Anstieg verzeichnet. Zwischen 2000 und 2010 nahmen jedoch die nationalen Haushalte in der EU um 62 % zu, der Haushalt der EU jedoch nur um 37 %. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass die Mitgliedstaaten der EU immer mehr Kompetenzen übertragen haben. So wurde durch den Vertrag von Lissabon die Koordinierung der Sozialpolitik und der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (Art. 5 AEUV), aber auch die Festlegung der Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt (Art. 3 AEUV) verabschiedet. Da durch die Erweiterungsrunden auch mehr Staaten beteiligt sind, stiegen die Budgets entsprechend. Es wird aber auch eine Inflationsanpassung vorgenommen.

Zum EU-Haushalt:

http://ec.europa.eu/budget/biblio/documents/fin_fwk1420/fin_fwk1420_de.cfm

Die EU kostet nur und bringt dem einzelnen Bürger keinen Nutzen!

Der einzelne Bürger weiß oft gar nicht, dass Erleichterungen und Verbesserungen des alltäglichen Lebens ihren Ursprung in der EU haben. Der europäische Binnenmarkt z.B. ist einer der größten Wirtschaftsräume der Welt. Seine Gesetze schützen europaweit die Rechte und Interessen der Verbraucher und Wirtschaftsteilnehmer in den verschiedensten Bereichen.

Einige Beispiele:

So hat die Liberalisierung des Telekommunikationssektors die Kosten für Telefonge-spräche ins EU-Ausland seit 2005 um durchschnittlich rund 75 % sinken lassen.

Bei Flügen von einem EU-Mitgliedstaat aus oder mit einem in der EU registrierten Luftfahrtunternehmen in ein EU-Land stehen Passagieren bei Problemen Kostener-stattung und Entschädigung nach festen Regeln zu.

Bei Flugbuchungen im Internet muss der Gesamtpreis des Fluges, einschließlich aller Steuern und obligatorischer Zusatzleistungen, von Anfang an sichtbar sein, damit die Preise verschiedener Airlines verglichen werden können. Alle optionalen Zusatz-leistungen müssen deutlich ausgewiesen werden.

Beipackzettel für Arzneimittel müssen künftig besser lesbar und verständlich sein. Medizinprodukte wie z.B. Implantate werden künftig besser kontrolliert.

Lebensmittel müssen ab 2016 gekennzeichnet sein, wenn sie Stoffe enthalten, die häufig Allergien hervorrufen.

Das "Nährwertkästchen" mit Angaben wie viel Kalorien, Zucker, Salz und Fett ein Produkt enthält, ist Pflicht für alle Lebensmittel.

Vorteile des Europäischen Binnenmarktes:

http://ec.europa.eu/internal_market/benefits_de.htm

 Die EU ist ein aufgeblähter Wasserkopf!

Hier müssen die Zahlen ins richtige Verhältnis gesetzt werden. Insgesamt beschäftigt die 503 Mio. Einwohner zählende EU rund 55 000 Beamte und sonstige Beschäftigte, die in über 50 Organen und Einrichtungen an verschiedenen Beschäftigungsorten in der EU sowie in Drittstaaten tätig sind. 

Zum Vergleich: Die Hansestadt Hamburg beschäftigte im Jahr 2009 zur Verwaltung ihrer rund 1,7 Mio. Einwohner 65 000 Mitarbeiter. 

Zahlen zu den EU-Beamten

http://ec.europa.eu/civil_service/about/figures/index_de.htm

http://ec.europa.eu/civil_service/docs/hr_key_figures_en.pdf

Das Europäische Parlament ist nicht demokratisch legitimiert!

Wird die Kritik an einem vermeintlichen Demokratiedefizit der EU laut, wird meist sogleich dem Europäischen Parlament seine umfassende Legitimität abgesprochen. Es repräsentiere nicht das Prinzip „One man – one vote“, beachte also nicht die gleiche Bedeutung jeder Stimme. Das Prinzip der Stimmengleichheit aber kann für die Wahl des Europäischen Parlaments nicht in derselben Weise verwirklicht werden wie in Deutschland. Ein Beispiel: Luxemburg zählt rund fünfhunderttausend Einwohner und stellt sechs Abgeordnete im Europäischen Parlament. Umgerechnet auf die gesamte Europäische Union, in der rund fünfhundert Millionen Menschen leben, müsste das Europäische Parlament sechstausend Abgeordnete haben. Selbst wenn Luxemburg nur drei Abgeordnete stellen würde, hätte das Parlament dreitausend Mitglieder und wäre ein unlenkbarer Apparat. 

Auch ist zu berücksichtigen, dass von 2014 an im Ministerrat das Prinzip der doppelten Mehrheit gilt. Eine qualifizierte Mehrheit ist dann nur erreicht, wenn 55 Prozent der Staaten zustimmen, die gleichzeitig 65 Prozent der Bevölkerung vertreten. Das heißt, die zukünftigen Abstimmungsverfahren im Rat stärken das Gewicht jeder Stimme. Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist dies angesichts der Komplexität der Europäischen Union ein Höchstmaß an Legitimation. Sie sollte nicht in Frage gestellt werden. Zudem wurde durch den Vertrag von Lissabon das Europäische Parlament in nahezu allen Bereichen europäischer Gesetzgebung zum gleichberechtigten Gesetzgeber mit dem Ministerrat. 

Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt. Es vertritt rund fünfhundert Millionen Bürger aus 28 Ländern. Niemand käme auf die Idee, die demokratische Legitimität des amerikanischen Senats in Frage zu stellen, in dem jeweils zwei Senatoren einen Bundesstaat repräsentieren – unabhängig von der Bevölkerungszahl. Die Europäischen Union und das Europäische Parlament können keine Kopie irgendeines anderen nationalen Systems sein, auch nicht des deutschen. Es geht darum, einen offenen Blick zu behalten für die besonderen Strukturen des Europäischen Parlaments als multinationaler Vertretung von 28 unterschiedlichen Staaten. 

Dabei ist das Europäische Parlament nicht weniger schutzwürdig oder schutzbedürftig als beispielsweise der Deutsche Bundestag. Ohne Flankenschutz, den zu geben insbesondere der Integrationsauftrag aus Artikel 23 des deutschen Grundgesetzes gebietet, ist nicht allein die europäische Ebene tiefgreifenden Gefahren ausgesetzt. Mittelfristig kann auch die Demokratie in den Mitgliedstaaten selbst leiden, denn Gestaltungsspielraum und Kontrollmöglichkeiten der nationalen Parlamente geraten bei internationalen Krisen, wie wir sie gegenwärtig erleben, an ihre Grenzen. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, das Europäische Parlament weiter zu stärken. 

Zähne zeigt das Europäische Parlament auch bei der Ernennung der EU-Kommission. So wählt es mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder den Präsidenten der Europäischen Kommission nach einem Vorschlag durch den Europäischen Rat - dieser muss bei der Besetzung des Postens die Ergebnisse der Wahlen zum Parlament berücksichtigen. Hat das Parlament dem Kandidaten seine Zustimmung erteilt, ist dieser designierter Kommissionspräsident, aber noch nicht im Amt. Nach der darauf folgenden Nominierung der weiteren Kommissare und deren ausführlichen Anhörung vor den Fachausschüssen des Parlaments muss sich die Kommission als Ganzes einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen und wird anschließend vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Das Europäische Parlament kann die Kommission als Ganzes annehmen oder ablehnen - letzteres auch, wenn sie nur einzelne Kommissare als nicht geeignet befindet. Der Bundestag spielt dagegen bei der personellen Zusammensetzung der Bundesregierung keine direkte Rolle.

Anders als im Bundestag gibt es im Europäischen Parlament keine klassischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Für jeden Beschlussvorschlag der EU-Kommission müssen erneut Mehrheiten und Kompromisse zwischen den verschiedenen Fraktionen gefunden werden. Ein einfaches "Durchwinken" des Gesetzesvorschlags der Regierung durch die sie tragenden Fraktionen - wie häufig in nationalen Parlamenten üblich - gibt es in Brüssel und Straßburg nicht.

Zum Aufbau der EU:

http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/index_de.htm

Die EU stellt künftig den Besitz von bestimmten Saatgutsorten unter Strafe!

Das stimmt nicht, denn das Saatgut wird schon jetzt in einem Sortenkatalog registriert und darf auch nur dann verkauft werden. Der Besitz, Tausch oder Verkauf von alten und seltenen Saatgutsorten soll keinesfalls für den Endverbraucher verboten werden. Neue Regeln sollen dabei nur für große Unternehmen gelten. Nachgebessert wird an diesen Regelungen dennoch weiterhin, da die endgültige Verabschiedung des Gesetzes noch dauern kann. Die Kampagne ist vergleichbar mit der "Salz-im Brot"-Behauptung des Bäckerhandwerks aus den Jahren 2009/2010.

http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11327_de.htm

Die EU übertreibt mit der Gesetzgebung und ist dem Rechtsuchenden nicht mehr zu erklären!

Viele Regelungen, die der EU-Gesetzgebung entspringen, werden leider nicht 1:1 in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt. Das sogenannte "Gold Plating" ist die Regel, bei der z.B. ein nationales Parlament eine Vorschrift übertrieben gut umsetzen möchte und somit noch weitere Regularien "draufsattelt". Im Beispiel der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG verlangt die deutsche Umsetzung zusätzliche Inspektionen, die die deutsche Wirtschaft hohe Geldbeträge kostet. Die berühmt berüchtigte Bürokratie und Regulierungswut aus Brüssel entsteht also oft erst in den Mitgliedstaaten. Deutschland ist insbesondere aufgrund seines föderalen Systems besonders aktiv und "erfolgreich", wenn es darum geht, europäische Regeln weiter zu bürokratisieren.

Der ehemalige Bayerische Ministerpräsident  Dr. Edmund Stoiber hat als Chefberater der EU-Kommission zum Bürokratieabbau bereits gesetzliche Überregulierungen in Höhe von 41 Mrd. EUR ausfindig gemacht, die eingespart werden könnten. Einspa-rungen in Höhe von 30 Mrd. EUR sind bereits realisiert worden.

Die Stoiber-Gruppe hat entscheidend zum Erfolg des EU-Aktionsprogramms zur Dezimierung der Verwaltungslasten beigetragen. Die Kommission hat die verbesserte Rechtsetzung zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit bis zum Ende ihrer Amtszeit erklärt. So wird die Stoiber-Gruppe dazu beitragen, die unter dem Aktionsprogramm verabschiedeten Abbaumaßnahmen wirksam umzusetzen und neue Vorschläge vorzule-gen, wie Unternehmen, Bürger und die Verwaltung zweckmäßig entlastet werden können.

Zum "Gold Plating":

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/smart-regulation/glossary/index_de.htm#g

"Was Europa besser machen kann" - Bericht der Stoiber-Gruppe zum Bürokratieabbau:

http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/admin_burden/best_practice_report/docs/bp_report_signature_de.pdf

Die EU hat eine Hemd-Pflicht für Bauarbeiter und ein Dirndl-Verbot für Biergartenbedienungen beschlossen!

Auch diese Behauptung ist eine Mischung aus Halbwahrheit und Übertreibung. Tatsache ist, dass ein Richtlinienentwurf die Mindestanforderung für den Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit durch die Aussetzung gegenüber künstlicher und natürlicher optischer Strahlung während der Arbeit vorsah. Arbeitnehmer sollten an ihren Arbeitsplätzen durch ihre Arbeitgeber zumindest auf die Gefahren hingewiesen werden, wenn sie regelmäßig natürlichen Strahlen ausgesetzt sind, wie z.B. Bauarbeiter und eben auch die Serviererin, die zum Teil den ganzen Tag in der stechenden Sonne arbeiten. Wenn Arbeitnehmer künstlichen Strahlen, wie z.B. Röntgenstrahlen ausgesetzt sind, sollten ausreichende Sicher-heitsmaßnahmen getroffen werden. 

Durch den Spott der Presse und massiver Kritik von Wirtschaftsverbänden ist die Richtlinie 2006/25/EG nur eine Mindestvorschrift geworden, die bei künstlichen Strahlen gilt. In anderen Fällen hat der jeweilige Mitgliedstaat eine Regelung zu tref-fen.

Dies ist ein fast mustergültiges Beispiel, in dem eine Richtlinie dazu gedacht ist, europaweit einheitliche Sicherheitsstandards durchzusetzen. Der Grad des Arbeitneh-merschutzes, der in einem Land wie Deutschland geradezu selbstverständlich ist, ist eventuell in einem anderen Land nicht vorhanden.

Richtlinie zum Arbeitnehmerschutz vor künstlicher optischer Strahlung:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:114:0038:0059:de:PDF

Europapolitik ist intransparent und fernab vom Interesse der Bürger! 

Diese Vorwürfe sind oft zu hören, denn scheinbar ist Brüssel von den Bürgern ja zu weit weg. Hinzu kommen die komplizierten Strukturen der Organe, die mit der euro-päischen Gesetzgebung beauftragt sind.

In Wirklichkeit ist Politik auf der europäischen Ebene aber oftmals transparenter als diejenige in den Mitgliedstaaten: Alle Ausschusssitzungen, Plenardebatten und -Abstimmungen des Europäischen Parlaments sind öffentlich und können z.B. auch über das Internet live verfolgt werden. Europäisches Parlament und Europäische Kommission betreiben sogar eigene Internet-Fernsehkanäle (EuroparlTV bzw. EbS - Europe by Satellite), um Bürger und Journalisten über ihre Tätigkeiten und die neuesten Entwicklungen zu informieren. Jedes Dokument des Europäischen Parlaments bekommt eine Registriernummer, wird veröffentlicht und ist auch im Internet abrufbar. Zu erwähnen sind außerdem die vergleichsweise sehr detaillierten Vorgaben und Offenlegungspflichten für Europaabgeordnete im Rahmen des Verhaltenskodex. 

Eines der Grundrechte der Unionsbürger ist das Petitionsrecht: Jeder Bürger kann an das Europäische Parlament eine Petition richten in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der EU fallen und die ihn unmittelbar betreffen. Eine Petition kann in Form einer Beschwerde oder eines Ersuchens verfasst sein. Mit Hilfe der Petitionen kann das Europäische Parlament auf Rechtsverletzungen eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat, lokale Gebietskörperschaften oder durch andere Institution hinweisen.

Die im Vertrag von Lissabon verankerte Europäische Bürgerinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie in der EU. Eine Million EU-Bürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten können sich an der Entwicklung von Strategien der EU beteiligen, indem sie der Europäischen Kommission auftragen, einen entsprechenden Rechtsakt auf den Weg zu bringen.

Europarl-TV:

http://europarltv.europa.eu/de/about-europarltv/about-us.aspx

EbS:

http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?date=08/08/2013&sitelang=en&page=1&institution=0

Zugang zu Dokumenten der EU:

http://www.dieeuros.eu/EU-Dokumentensuche-leicht-gemacht,2149.html?lang=fr

Europäsichen Bürgerinitiative:

http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/?lg=de

Deutschland ist der größte Nettozahler!

Das stimmt nur bedingt und ist abhängig von der jeweiligen Bemessungsgrundlage, auf deren Basis sich die die Salden aus den finanziellen Leistungen, die ein Land an die EU abführt, und den Leistungen, die es von der EU erhält, berechnen. Die Ausgaben und Einnahmen der Mitgliedstaaten werden von diversen Faktoren unterschiedlich beeinflusst. So führen z.B. die Niederlande mit Rotterdam als einen der weltweit größten Seehäfen immense Zolleinnahmen für Importgüter in die anderen Mitgliedstaaten ab. Aus diesem Grund berechnet die Europäische Kommission sog. operative Haushaltssalden, bei denen ungleichmäßige Einflussfaktoren soweit wie möglich herausgerechnet werden.

Bezieht man die operativen Haushaltssalden auf die absoluten Zahlen so wies 2011 Deutschland mit EUR 9,00 Mrd. den größten negativen Saldo auf, gefolgt von Frank-reich (EUR - 6,41 Mrd.), Italien (EUR -5,93 Mrd.), dem Vereinigtem Königreich (EUR -5,57 Mrd.) und den Niederlanden (EUR -2,21 Mrd.)

Das Ranking ändert sich jedoch, wenn die Bevölkerung eines Mitgliedstaates als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. So führten 2011 die Dänen mit durch-schnittlich EUR 150 pro Kopf am meisten an die EU ab, gefolgt von Luxemburgern (EUR 147), Schweden (EUR 141), Niederländern (EUR 133) und Belgiern (EUR 125). Die Deutschen erscheinen in dieser Statistik erst an siebter Stelle (EUR 110).

Ein anderes Bild ergibt sich erneut, wenn die operativen Haushaltssalden auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) eines Landes bezogen werden. Demnach war 2011 Italien mit einem negativen Haushaltssaldo von 0,38 % des BIP der größte Nettozahler. Es folgen Belgien und die Niederlande (je - 0,36 %), Dänemark  und Deutschland (- 0,34 %).

Nicht vergessen werden darf, dass sich die Frage nach dem Nutzen-/Kostenverhältnis einer EU-Mitgliedschaft nicht allein mit einer starren Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben beantworten lässt. Gerade Deutschland mit seiner stark auf Exporte ausgerichteten Wirtschaft profitiert finanziell erheblich vom Binnenmarkt. Dieser und viele andere positive Faktoren, z.B. der freie Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr, aber auch innere Sicherheit und politische Stabi-lität werden in den o.g. Rankings nicht berücksichtigt.

Die aktuellen Zahlen:

http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/70580/nettozahler-und-nettoempfaenger

http://ec.europa.eu/budget/figures/interactive/index_en.cfm

Der Euro ist ein Teuro - seit der Einführung des Euro wurde alles teurer!

Durch die Einführung wurden v.a. solche Konsumgüter und Dienstleistungen teurer, die nicht im Wettbewerb angeboten wurden, da Händler und Gastronomen eher auf-gerundet haben. Dies kann man aber als einen einmaligen Effekt betrachten, da die Inflation - berechnet nach einem Standardwarenkorb - in den Folgejahren der Einfüh-rung des Euro bei durchschnittlich ein bis zwei Prozent blieb. Die "gefühlte Inflation" war jedoch höher. Da die Verbraucher dazu tendiert haben, stetig Preise von Euro in D-Mark umzurechnen, waren Referenzwerte meist die letzten Preise zur Zeiten der nationalen Wertung. Ein Vergleich der Preise zwischen den Jahren 1990 und dem Jahr 2000 jedoch zeigt, dass hier bereits auch schon Teuerungen stattgefunden ha-ben, für die man aber meistens keine Referenzwerte hat. 

Außer Acht gelassen wird auch, dass Konsumgüter, die man weniger oft anschafft, wie elektronische Geräte, Möbel oder andere langlebige Konsumgüter bzw. Kosten für Miete und Energie im Durchschnitt moderat gestiegen sind. So stellte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln fest, dass ein vergleichbarer Warenkorb im Jahr 1991 mit der gleichen durchschnittlichen Arbeitszeit gekauft werden konnte wie im Jahr 2011. Die Löhne sind um 45% gestiegen, die Preise um 43%. Für den Kauf einer Waschmaschine oder eines Fernsehers müsste ein Arbeiter kürzer arbeiten, für den Kauf von Mischbrot und Eiern genauso lange.

http://www.iwkoeln.de/de/presse/pressemitteilungen/beitrag/kaufkraft-3-minuten-fuer-ein-bier-88517

Ohne den Euro ginge es Deutschland besser!

Es wurde ermittelt, dass ohne die Währungsunion die wirtschaftliche Leistung Deutschlands in den Jahren 2010 und 2011 um 50 bis 60 Mrd. Euro geringer ausge-fallen und das Wachstum somit 2 bis 2,5 % geringer gewesen wäre. Dies ist aber nur ein Punkt in einer langen Liste, die gegen eine Wiedereinführung einer deutschen Währung spricht.

Eine Rückkehr zur D-Mark wäre ein Zeichen der Unsicherheit auf dem europäischen Kontinent. Zwar würde eine neue deutsche Währung sicherlich stark gegenüber einer oder mehrer Währungen in den Nachbarländern sein, diese vermeintliche Stärke würde wohl aber bald in einen Nachteil übergehen. Die Stärke der D-Mark käme ei-nem erheblichen Schuldenerlass für das Ausland gleich. Deutsche Forderungen ge-genüber dem Ausland müssten größtenteils abgeschrieben werden. Banken, Versi-cherungen, Investmentfonds, Unternehmen und letztlich auch für jeden einzelnen deutschen Bürger würden erhebliche Verluste entstehen. Banken könnten beispiels-weise Unternehmen und Privatbürger nicht mehr einfach mit rentablen Krediten ver-sorgen. Des Weiteren würden die in Deutschland angelegten Vermögen in ausländi-scher Währung erheblich an Wert verlieren.

Auf der anderen Seite wäre Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und Status als gro-ßer Exporteur gefährdet, da deutsche Güter und Dienstleistungen gegenüber ihren ausländischen Wettbewerbern teurer würden. Staaten mit einer schwächeren Wäh-rung würden sich deutsche Produkte nicht mehr leisten können. Da Deutschland je-doch auf seine Nachbarstaaten als Absatzmarkt angewiesen wäre, würden sich für deutsche Produkte erhebliche Absatzprobleme ergeben. Wie wichtig die europäische Gemeinschaftswährung für Deutschland ist, zeigen folgende Zahlen: In der Zeit von 1999 bis 2003 stieg der Export in das EU-Ausland der Währungsunion um jeweils 6,5 %, in den Jahren 2003 bis 2009 um sogar 9 % und bis 2011 sogar über 10 % - und das bei einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von einem bis zwei Prozent. In den Jahren 2010 bis 2011 hat Deutschland annährend 60% seiner Exporte (2010: 570 Mrd. Euro, 2011: 627 Mrd. Euro) im EU-Ausland abgesetzt. Der Abbau der deut-schen Exportwirtschaft würde eine Konjunkturschwäche mit Verlusten für die Bin-nenwirtschaft nach sich ziehen. Deutschland würde Stellenabbau, Stellenverlagerung ins Ausland und Lohnkürzungen drohen. 

Auch die Vorschläge von selbsternannten "Experten", einen "Nordeuro" und einen "Südeuro" einzuführen, sind völlig unbrauchbar und geschichtsvergessen. Wer Deutschland und Frankreich in der Währungspolitik trennen will, legt die Axt an das Fundament der EU und der deutsch-französischen Zusammenarbeit.

https://www.kfw.de/migration/Weiterleitung-zur-Startseite/Startseite/KfW-Konzern/KfW-Research/News/PDF-Dokumente-Research/DM-Szenario.pdf http://www.welt.de/wirtschaft/article115169760/Das-passiert-bei-einer-Rueckkehr-zur-D-Mark.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/mythos-vom-eu-zahlmeister-wie-deutschland-vom-euro-profitiert-a-744027.html

http://www.dihk.de/themenfelder/international/aussenwirtschaftspolitik-recht/umfragen-und-zahlen/statistiken-zum-aussenhandel