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Europäisches Parlament beschließt Reform des EU - Emissionshandelssystems

Das Europäische Parlament hat am Dienstag die Reform des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) beschlossen. Das Emissionshandelssystem verlangt von Fabriken und Kraftwerke auch aus Südwestfalen, dass sie für jede Tonne schädliches Klimagas, das sie produzieren, zahlen, indem sie dafür ein Zertifikat kaufen müssen. Von der Reform betroffen sind in Südwestfalen u.a. die Unternehmen der Papier-, Zement-, Kalk- und Stahlindustrie wie beispielsweise die Papier-Hersteller WEPA in Arnsberg-Müschede und Marsberg-Giershagen, Grünewald in Kirchhundem und die Papierwerk Sundern GmbH. Im Stahlsektor das Deutsche Edelstahlwerk und die BGH Edelstahl in Siegen; im Zementsektor die Erwitter Firmen Spenner Zement, Wittekind Zement, Portland Zement und Gebr. Seibel sowie Heidelberg Cement in Geseke; im Kalksektor die Firma Rheinkalk in Menden, Lennestadt-Grevenbrück und Brilon-Messinghausen. Da so viele Unternehmen und Arbeitnehmer aus Südwestfalen von der Reform betroffen sind, hat der Peter Liese bei der Ausarbeitung der Regeln mit vielen Unternehmen aus Südwestfalen intensiv zusammen gearbeitet.

Interessen der Menschen in Südwestfalen einbringen

Peter Liese wird bei den Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer großen Koalition in Berlin über den Bereich Energie, Klima und Umwelt mitverhandeln. Peter Liese, umweltpolitsicher Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) und Mitglied des CDU-Bundesvorstands freut sich sehr über die Ernennung und will versuchen, die Interessen unserer Region Südwestfalen einzubringen. „Was jetzt in Berlin entschieden wird, betrifft die Menschen in Südwestfalen sehr direkt. Es geht darum unsere Klimaziele zu erreichen, ohne zu hohe Kosten für die Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie aufs Spiel zu setzen. Aus meiner Sicht müssen wir daher so viel wie möglich europäisch handeln und sollten nationale Alleingänge auf ein Minimum begrenzen. Europäische Zusammenarbeit macht die Energiewende kostengünstig und Umweltprobleme machen an der Grenze ja sowieso nicht Halt. Besonders wichtig ist mir, dass wir nicht alleine auf Windkraft setzen, sondern andere erneuerbare Energien und das Energiesparen mit moderner Technologie stärker als bisher unterstützen.“

Doppelarbeit vermeiden / Ob ein Medikament das Leben verlängert oder nicht kann nicht von nationalen Besonderheiten abhängen /  Kompetenzen der Mitgliedstaaten bei Erstattung und Finanzierung, sowie ethischen Fragen streng respektieren

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine gemeinsame Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukte vorgeschlagen (Health Technologie Assesment - HTA). Der Vorschlag sieht vor, dass Experten aus den Mitgliedstaten gemeinsam bewerten, ob etwa ein Krebsmedikament das Leben um mehrere Monate oder Jahre im Vergleich zur Standardtherapie verlängert oder eben nicht. Schon bisher werden viele Arzneimittel, insbesondere alle Krebsmedikamente zentral bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in London zugelassen. Dann müssen die Hersteller, allerdings getrennt in allen Mitgliedstaaten nachweisen, ob das Medikament auch tatsächlich besser wirkt als eine bisher schon finanzierte Vergleichstherapie.

Nicht nur Industrie- und Stromsektor hat Verantwortung


Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute mit großer Mehrheit das Trilogergebnis für die Klimaziele in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels bestätigt. „Dies ist ein klares „Ja“ zum Pariser Klimaschutzabkommen, von dem Trump seinen Rückzug erklärt hat. Die EU steht zu ihrer Verpflichtung die europäischen Treibhausgasemissionen um 40% bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren“, so Peter Liese, umweltpolitischer Sprecher der christdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament.

Bei der sogenannten Lastenverteilungsverordnung geht es um fast 60 Prozent der EU-Emissionen, die anders als der CO2-Aussstoß von energieintensiver Industrie und Stromsektor nicht vom Emissionshandelssystem (EHS) erfasst sind. Die Verordnung regelt folgende Bereiche: Gebäude, Landwirtschaft (andere Emissionen als CO2), Abfallwirtschaft, Verkehr und nur bestimmte Industriebereiche. „Wir haben die Verordnung zur Lastenverteilung im Parlament verbessert und ambitionierter gemacht, gleichzeitig haben wir uns für Flexibilitätsmechanismen eingesetzt. Die Verordnung wird deshalb Lastenverteilungsverordnung genannt weil die Mitgliedsstaaten das EU-Ziel untereinander aufteilen.  Es wurde beschlossen, dass Deutschland bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 38% verringern muss (gegenüber dem Niveau von 2005).