Diese Entscheidung ist richtig und längst überfällig / Impfschutz lässt leider nach / Boostern ist das Gebot der Stunde, auch wegen Omikron


„Diese Entscheidung ist richtig und längst überfällig. Ich werde meiner Fraktion empfehlen, den Vorschlag so schnell wie möglich zuzustimmen“, so kommentierte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) Dr. med. Peter Liese den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen delegierten Rechtsakt, der beinhaltet, die Gültigkeit des Covid-19-Zertifikates ab Februar auf neun Monate zu begrenzen.

„Wir sehen leider, dass der Schutz der Impfung nach einigen Monaten deutlich nachlässt. Im Grunde kann man sagen, dass ein Schutz gegen Covid-19 erst nach der dritten Impfung wirklich gut ist. Deswegen muss das Zertifikat angepasst werden. Ich hatte im Vorfeld für eine solche Lösung gegenüber der Europäischen Kommission geworben“, so der Arzt und Europaabgeordnete.

Wir müssen sicherstellen, dass Patienten, Krankenhäuser und Forschungseinrichtungen weiterhin mit notwendigen Tests ausgestattet bleiben

Das Europäische Parlament hat eine verlängerte Übergangsfristen für bestimmte In-vitro-Diagnostika, das heißt medizinische Tests, beschlossen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die Europäische Kommission hatte im Oktober einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, der auch vom Rat unterstützt wird. Bereits in 2017 haben sich die EU-Institutionen auf eine neue Verordnung über In-Vitro-Diagnostika verständigt, die im Mai 2022 in Kraft tritt. Diese regelt den Marktzugang für alle Medizinprodukte zur medizinischen Laboruntersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben (IVDs), so zum Beispiel HIV-Tests, Schwangerschaftstests oder auch Corona-Tests.

Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten), Dr. med. Peter Liese hatte sich bereits vor der Sommerpause gemeinsam mit Kollegen aller demokratischen Fraktionen im Europäischen Parlament mit einem Schreiben an die Kommission gewandt, um eine Lösung für vorhersehbare Engpässe zu erzielen. „Ich freue mich daher sehr, dass das Gesetzgebungsverfahren heute, nach nur wenigen Wochen abgeschlossenen werden konnte und die EU in Krisenzeiten damit einmal mehr ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen konnte. Die ursprüngliche Verordnung bleibt richtig, notwendig und in Kraft. Durch die heute beschlossenen verlängerten Übergangsfristen wird aber sichergestellt, dass Patienten, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen und andere medizinische Institutionen auch nach Inkrafttreten der neuen Verordnung in Mai 2022 weiterhin mit allen notwendigen diagnostischen Test ausgestattet bleiben“, so der Arzt und Europaabgeordnete.

Impfstoff kann wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung weltweit leisten / Beschleunigte Zulassung der auf Omikron angepassten mRNA-Impfstoffe / Jetzt impfen und boostern lassen - Auf Novavax oder angepasste Impfstoffe warten kann im wahrsten Sinne des Wortes tödlich sein

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat soeben eine Zulassung des Corona-Impfstoffes der amerikanische Firma Novavax, empfohlen. Für den vollständigen Impfschutz des proteinbasierten Impfstoffes sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen nötig.

Die klinischen Studien bescheinigen dem Impfstoff eine Wirksamkeit von etwa 90 Prozent. Dazu sagte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP Christdemokraten), Dr. med. Peter Liese: „Die 90 Prozent wurden in klinischen Prüfungen im Frühjahr erzielt. Damit liegt Novavax deutlich besser als AstraZeneca und Johnson&Johnson aber leicht hinter den mRNA-Impfstoffen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Novavax die klinischen Prüfungen in Großbritannien und Südafrika durchgeführt hat als auch schon die Varianten Alpha und Beta in der jeweiligen Bevölkerung verbreitet waren. Ob der Impfstoff gegen Omikron wirkt ist zurzeit Gegenstand von Untersuchungen. Es ist aber aus meiner Sicht weder davon auszugehen, dass der Impfstoff gegen Omikron perfekt schützt, schon gegen Beta war die Wirkung deutlich herabgesetzt (55,4 Prozent), noch ist zu erwarten, dass er gar nicht schützt.

Experten gehen davon aus, dass die Umgehung des Immunsystem möglicherweise stärker ist als bei mRNA Impfostoffen, da die von Novavax verwendete Technologie nur wenige Teile des Immunsystems anregen könnten. Deswegen wird schon an der Produktion von angepassten Impfstoffen gearbeitet. Unabhängig davon ist es ist gut, dass mit Novavax ein fünfter Impfstoff zur Verfügung steht. Er beruht auf einer anderen Technologie als die bisher zugelassenen mRNA- und Vektorimpfstoffe. Er ist ein sogenannter proteinbasierter Impfstoff in dem das Spikeprotein, das die Immunantwort hervorruft, direkt enthalten ist.

Gute Nachricht insbesondere für Krebspatienten

Das Europäische Parlament hat am Montag[1] eine neue Verordnung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten beschlossen. Zuvor hatten sich Unterhändler von Parlament, Rat und Kommission auf einen gemeinsamen Verordnungstext verständigt. Damit geht ein jahrelanger, sehr zäher Gesetzgebungsprozess zu Ende. In Zukunft soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit bei der Nutzungsbewertung von neuen Medikamenten und Medizinprodukten verbessert werden. Damit soll Doppelarbeit vermieden werden und den Patienten wirkliche Innovation schneller zur Verfügung gestellt werden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP, Christdemokraten) Dr. med. Peter Liese freute sich, dass die gemeinsame Nutzenbewertung nun Wirklichkeit wird: „Es ist aus meiner Sicht richtig und notwendig, dass wir in ganz Europa nach einheitlichen Kriterien den Nutzen von Arzneimitteln und Medizinprodukten bewerten da es nicht plausibel ist, dass ein Krebsmedikament z.B. in Deutschland das Leben um 2 Jahre verlängert und in Frankreich nur um ein halbes Jahr. Eine gemeinsame Nutzenbewertung und insbesondere die im Gesetzestext vorgesehene Zusammenarbeit der Nutzungsbewertungsgremien (in Deutschland der Gemeinsame Bundesausschuss, der damit das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen oder weitere Institute beauftragen kann) und der Europäischen Arzneimittelagentur helfen auch dabei, gezielte Innovationen auf den Markt zu bringen und nicht länger vor allem Scheininnovationen, die keinen wirklichen Fortschritt für die Patienten bringen. Doppelarbeit kann vermieden werden und die freiwerden Ressourcen können sich auf medizinische Forschung statt bürokratischer Antragsstellung konzentrieren.