Wissenschaftliche Daten reichen nicht aus für individuelle Haftungsansprüche

Luftqualität durch verhältnismäßige Maßnahmen, wie zum Beispiel beim Schiffsverkehr und bei Baumaschinen verbessern


Der Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) für Umwelt und Gesundheit, Dr. med. Peter Liese, begrüßt das Urteil des EuGHs zum Thema Schadensersatzansprüche bei Verstößen gegen Luftqualitäts-Richtlinie. „Ich begrüße das Urteil ausdrücklich. Für individuelle Schadensersatzansprüche reicht die wissenschaftliche Basis nicht aus. Wir wissen zwar, dass hohe Feinstaub- und Stickoxid-Werte Gesundheitsschäden verursachen können, aber der Zusammenhang zwischen einem individuellen Schaden und der Belastung ist praktisch nicht darstellbar. Deswegen ist es wichtig, an der Qualität der Luft weiter zu arbeiten, aber das Ganze muss maßvoll geschehen. Ich bin der Meinung, dass die Autofahrer in dieser Hinsicht genug geleistet haben.

Die Luftqualität ist sehr viel besser geworden. Feinstaubemissionen konnten 2020 im Vergleich zu 1990 um rund 60 Prozent vermindert werden. Seit den 90er Jahren hat sich auch der Stickstoffoxidgehalt der Luft in Deutschland auf ein Drittel reduziert. Jetzt sind aus meiner Sicht andere dran. Das heißt vor allen Dingen Betreiber von Schiffen und Baumaschinen. Durch die Einbeziehung von Schiffen in den Emissionshandel wird es attraktiver, saubere Kraftstoffe zu benutzen und wer dreckige Kraftstoffe benutzt, wird in Zukunft schlechte Geschäfte machen. Das wird auch die Luftqualität vor allem in Städten an der Küste und an Flüssen verbessern. Außerdem sollten wir bei Baumaschinen und ähnlichen Geräten nochmal nachlegen. Die Geräte, wie zu Beispiel Bagger verbrauchen bis zu 1000 Liter Diesel am Tag und haben oft keine ausreichende Abgasreinigung.“, so Liese.