Schritt zurück in die Normalität / Reisewelle soll nicht zur Infektionswelle werden
Soeben haben sich in Brüssel Vertreter der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission auf ein Europäisches Covid-19-Zertifikat geeinigt. Dies soll es Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten ermöglichen, in Europa wieder zu reisen. Darauf machte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) Dr. med. Peter Liese aufmerksam.
„Das Europäische Covid-19-Zertifikat kommt. Das ist eine gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger und der nächste Schritt zurück in die Normalität. Mit dem heutigen Beschluss führen wir in der EU einen fälschungssicheren Nachweis ein, um eine Corona-Impfung, einen aktuellen negativen Test oder eine überstandene Covid-Erkrankung nachzuweisen. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um sicheres Reisen in Europa zu ermöglichen, so dass die Reisewelle nicht noch einmal wie im letzten Jahr zu einer Infektionswelle wird. Von vollständig Geimpften, negativ Getesteten und Genesenen geht eine deutlich geringere Gefahr aus, andere anzustecken. Zwar gibt es Ausnahmen, in der Medizin gibt es keine 100%, aber die Wahrscheinlichkeit ist deutlich geringer. Wie eine bekannte Virologin sagte: ‚Wenn es aus der Hundehütte bellt, ist es meist der Hund und kein Zebra,‘ und dies muss sich auch bei den Rechten der betreffenden Personen, auch bei der Reisefreiheit, wiederspiegeln“, so Liese.
Bis zuletzt wurde intensiv über die genauen Regelungen des Zertifikats verhandelt. „Ein besonderes Anliegen war es für uns Christdemokraten sicherzustellen, dass das Zertifikat auch ganz konkrete Rechte für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt. Die Mitgliedstaaten hatten ursprünglich geplant, die Frage, ob man trotz Zertifikat in Quarantäne muss oder zusätzliche Tests durchführen muss, komplett in ihre eigene Hand zu legen. Wir haben uns aber erfolgreich für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Wir müssen anerkennen, dass es Situationen gibt, in denen etwa zusätzliche Tests notwendig sind, z.B. wenn in einer Region eine sehr niedrige Inzidenz herrscht und Reisende aus einem Land mit einer hohen Inzidenz gegebenenfalls auch mit einer hohen Zahl an nachgewiesenen gefährlichen Mutationen kommen. Aber wir haben durchgesetzt, dass zusätzliche Tests und Quarantäne die Ausnahme bleiben müssen und dass sich die Mitgliedstaaten dabei an wissenschaftlichen Kriterien orientieren müssen[1].“
Liese erläuterte, dass das Zertifikat sowohl digital als auch analog zur Verfügung stehen wird. „Jeder hat die Möglichkeit, das Zertifikat auf dem Handy zu nutzen. Wer allerdings kein Handy hat oder das Zertifikat nicht auf dem Handy haben will, hat die Möglichkeit, es auch in Papierform zu bekommen. In jedem Fall enthält das Zertifikat einen QR-Code, der die Fälschungssicherheit gegenüber dem gelben Impfausweis deutlich erhöht.“
Das Parlament hatte darüber hinaus gefordert, dass die Tests kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger sein müssen. Dies konnten die Abgeordneten aber nicht durchsetzen. „Ich habe gewisses Verständnis für die Position der Mitgliedstaaten: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Und deswegen können wird dies den Mitgliedstaaten nicht auferlegen. Die Kommission hat sich allerdings bereit erklärt, 100 Millionen Euro für kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen. Dies wird vor allem einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern und Menschen, die beruflich reisen müssen, zugutekommen.“
Die Einführung des Zertifikats ist für den 01. Juli geplant. Die Mitgliedstaaten erhalten allerdings eine sechswöchige Übergangsfrist. Liese stellte klar: Auch wenn Deutschland diese Übergangsfrist nutzt und nicht direkt von Anfang an das elektronische Zertifikat einführt, können Bürgerinnen und Bürger im Sommer reisen, denn auch der gelbe Impfausweis wird weiterhin anerkannt,“ stellte Liese klar.
[1] Article 10: Without prejudice to Member States‘ competence to impose restrictions on grounds of public health, where Member States accept certificates of vaccination, test or recovery, they shall refrain from imposing additional travel restrictions, such as additional travel-related testing for SARS-CoV-2 infection or travel-related self-isolation/quarantine, unless they are necessary and proportionate to safeguard public health in response to the COVID-19 pandemic, also taking into account available scientific evidence, including epidemiological data published by the European Centre for Disease Prevention and Control on the basis of Council Recommendation 1475/2020.