Patientensicherheit an oberster Stelle / Versorgung nicht gefährden / Planungssicherheit für heimische Unternehmen
                                                                                                                                                                                           

Das Europäische Parlament hat den Weg freigemacht, so dass niedrigklassifizierte Medizinprodukte eine Fristverlängerung im Rahmen der neuen Medizinprodukteverordnung erhalten. Diese haben durch den Beschluss nun vier Jahre mehr Zeit, die erhöhten Sicherheitsanforderungen an Medizinprodukte zu erfüllen. Hierbei geht es ausschließlich um Niedrigrisikoprodukte. Krankenhäuser und Unternehmen auch aus Südwestfalen hatten zuvor befürchtet, dass es ohne eine Fristverlängerung zu Versorgungsengpässen kommt, da es noch nicht genügend Prüfstellen gibt, die den erhöhten Anforderungen gerecht werden. Die neue Medizinprodukteverordnung wurde bereits 2016 nach mehrjährigen Verhandlungen als Konsequenz aus den Skandalen der Vergangenheit, zum Beispiel bei den PiP-Brustimplantaten, bei denen tausenden von Frauen fehlerhafte Brustimplantate eingesetzt worden- und dadurch viele Schäden entstanden sind, verabschiedet. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren hatte Peter Liese regelmäßig die vielen Betroffenen Unternehmen in Südwestfalen konsultiert, die von den neuen Regeln unmittelbar betroffen sind. Unter anderem wurden auch die Anforderungen an die Prüfstellen (Benannte Stelle) deutlich verschärft, um schwarze Schafe vom Markt zu nehmen.

„Die Entscheidung einer Fristverlängerung ist im Sinne der Patienten- und Versorgungssicherheit richtig. Sie schützt außerdem die vielen seriösen Hersteller von Medizinprodukten, von denen wir in Südwestfalen zahlreiche haben. Bei Hochrisikoprodukten wie zum Beispiel Brustimplantaten oder Herzschrittmachern darf und wird es keine Verzögerung bei der Umsetzung geben. Es ist richtig, sich jetzt auf diese Hochrisikoprodukte zu konzentrieren und dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen Versorgungsengpässen kommt und die Gesundheit von Patienten nicht gefährdet wird. Das Risiko für die Produktgruppe die jetzt eine Fristverlängerung (zum Beispiel Skalpellen) erhalten ist so gering, dass eine Fristverlängerung gerechtfertigt ist, eben damit sich die Prüfstellen intensiv um die Hochrisikoprodukte konzentrieren können“, so der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten), Dr. med. Peter Liese.

Von den Regeln im Märkischen Kreis betroffene Firmen Gustav Selter GmbH & Co. KG in Altena, die Meding GmbH und die WACA-Kunststoffwarenfabrik in Halver, die Sioux High Tech Systems GmbH in Iserlohn, die Goletz Medical GmbH und die Walter Goletz GmbH in Kierspe, die UTK Solution GmbH und die Winkel GmbH in Lüdenscheid, die ASBANDUS GmbH in Meinerzhagen, die VTI Ventil Technik GmbH Menden sowie die Heinz Meise GmbH in Schalksmühle. Im Kreis Soest sind dies u.a. die Firmen COMED Computerorganisation in der Medizin GmbH in Soest, ProGenom GmbH in Geseke, Planilux in Warstein, sowie die wissner-bosserhoff GmbH und die Schmitz u. Söhne GmbH & Co. KG in Wickede. Im Kreis Olpe u.a. die Firmen CONZE Informatik GmbH in Lennestadt und medifa-hesse GmbH & Co. KG in Finnentrop. Im Hochsauerlandkreis u.a. die Firmen SCHULTE-ELEKTRONIK GmbH in Olsberg, die TITAL GmbH in Bestwig und die Trilux Medical GmbH in Arnsberg-Hüsten.