Erste Lesung abgeschlossen / Doppelarbeit vermeiden / Kompetenzen der Mitgliedstaaten bei Erstattung und Finanzierung streng respektieren

 

Das Europäische Parlament hat heute die erste Lesung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine gemeinsame Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Health Technologie Assesment - HTA) abgeschlossen. Die Europaabgeordneten unterstützen den Vorschlag grundsätzlich, haben jedoch wichtige Klarstellungen zu den Rechten der Mitgliedstaaten vorgenommen. Der Abschluss der ersten Lesung war notwendig geworden, da die Mitgliedstaaten im Rat noch keine gemeinsame Position gefunden haben und daher nicht zu Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den finalen Text bereit waren. „Ich bedaure sehr, dass der Rat noch keine Position hat und wir nicht über den Text gemeinsam beraten können. Unserer Position ist seit letztem Jahr klar und ich denke, dass der Kommissionsvorschlag zügig beraten werden sollte“, so der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament, (EVP-Christdemokraten), Dr. med. Peter Liese.  

Der Vorschlag sieht vor, dass Experten aus den Mitgliedstaaten gemeinsam bewerten sollen, ob und welchen Zusatznutzen ein Medikament im Vergleich zur Standardtherapie hat. Diese Bewertung dient dann als Grundlage für die Erstattung, die von den Mitgliedstaaten vorgenommen wird. Schon heute werden viele Arzneimittel, insbesondere alle Krebsmedikamente zentral bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen. Im Anschluss daran müssen die Hersteller allerdings getrennt in allen Mitgliedstaaten einzeln nachweisen, ob das Medikament auch tatsächlich besser wirkt als eine bisher schon finanzierte Vergleichstherapie. Der „Dies ist aus meiner Sicht unnötige Doppelarbeit. Es kann aus wissenschaftlicher Sicht nicht sein, dass ein Medikament in Deutschland das Leben im Schnitt um acht Monate verlängert, aber in Frankreich nur um einen Monat.  Ein zeitnaher Beschluss wäre im Interesse der Patienten, der Mitgliedstaaten und der Hersteller. Die Mitarbeiter, die diese unnötige Doppelarbeit leisten, können nämlich viel besser in der Forschung und Entwicklung eingesetzt werden“, so Liese. Der Arzt und Europaabgeordnete erläuterte, dass die Abgeordneten im Vergleich zum Kommissionsvorschlag eine strenge Abgrenzung zwischen Kompetenzen der Union und der Mitgliedstaaten beschlossen haben. So sollen beispielsweise ergänzende Studien auf Ebene der Mitgliedstaaten möglich sein, etwa wenn der entsprechende medizinische Standard in dem jeweiligen Land durch die Prüfung der Vergleichstherapie auf europäischer Eben nicht ausreichend abgedeckt wurde. Außerdem wurde klar formuliert, dass die letztendliche Frage der Kostenerstattung Sache der Mitgliedstaaten bleibt. „Wir müssen streng darauf achten, dass die Kompetenzen der Mitgliedstaaten beachtet werden. Für die Frage, ob ein Medikament erstattet wird, ist nicht Europa, sondern das nationale Gesundheitswesen zuständig“, so Liese.