Doppelarbeit vermeiden / Kompetenzen der Mitgliedstaaten bei Erstattung und Finanzierung streng respektieren


Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine gemeinsame Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Health Technologie Assesment - HTA) unterstützt, aber wichtige Klarstellungen zu den Rechten der Mitgliedstaaten vorgenommen. Demnach sollen Experten aus den Mitgliedstaaten gemeinsam bewerten, ob und welchen Zusatznutzen ein Medikament im Vergleich zur Standardtherapie hat. Diese Bewertung dient dann als Grundlage für die Erstattung, die von den Behörden der Mitgliedstaaten vorgenommen wird. Schon heute werden viele Arzneimittel, insbesondere alle Krebsmedikamente zentral bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen. Im Anschluss daran müssen die Hersteller allerdings getrennt in allen Mitgliedstaaten einzeln nachweisen, ob das Medikament auch tatsächlich besser wirkt als eine bisher schon finanzierte Vergleichstherapie. „Dies ist aus meiner Sicht unnötige Doppelarbeit. Es kann aus wissenschaftlicher Sicht nicht sein, dass ein Medikament in Deutschland das Leben im Schnitt um acht Monate verlängert, aber in Frankreich nur um einen Monat oder um 18 Monate. Ich freue mich daher, dass wir im Gesundheitsausschuss einen so breiten Konsens über die Fraktionslinien hinweg erzielen konnten. Dies ist im Interesse der Patienten, der Mitgliedstaaten und der Hersteller. Die Mitarbeiter, die diese unnötige Doppelarbeit leisten, können nämlich viel besser in der Forschung und Entwicklung eingesetzt werden“, so Peter Liese, gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten).

Der Arzt und Europaabgeordnete erläuterte, dass die Abgeordneten heute eine noch strengere Unterscheidung zwischen Kompetenzen der Union und der Mitgliedstaaten beschlossen haben. „Wir müssen streng darauf achten, dass die Kompetenzen der Mitgliedstaaten beachtet werden. Für die Frage ob ein Medikament erstattet wird ist nicht Europa, sondern das nationale Gesundheitswesen zuständig. Dies haben wir heute mit entsprechenden Abänderungen noch einmal deutlich gemacht“, so Liese abschließend. Die Plenarabstimmung findet im Oktober statt und dient als Grundlage für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten.