EU muss Medizinprodukte-Recht verschärfen / Neuregelungen schnellstmöglich verabschieden

Karlsruhe/Brüssel - Fünf Jahre nach dem Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP mit Billigsilikon sollte der Bundesgerichtshof (BGH) heute erstmals über die Klage einer Frau entscheiden, die 40.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Der BGH setzte das Verfahren heute jedoch aus und legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Anfragen vor. Dabei geht es um die Auslegung von europäischem Recht. Die Klägerin wirft dem TÜV mangelnde Kontrolle vor, scheiterte bisher aber in allen Vorinstanzen. Die Implantate waren weltweit etwa 500.000 Frauen eingesetzt worden. In Deutschland sind mehr als 5000 betroffen. Die französische Firma PIP hatte seinerzeit nach der korrekten Zertifizierung des Produkts durch den TÜV Rheinland, jedoch entgegen der gültigen Regeln hochwertiges medizinisches Silikon durch minderwertiges Industriesilikon ersetzt.

 

Der CDU-Europaabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten), Dr. Peter Liese,  mahnte anlässlich der heutigen Entscheidung eine zeitnahe  Verabschiedung des neuen EU-Medizinprodukterechts an. "Wir müssen die Regeln für Medizinprodukte wie Brustimplantate oder Herzschrittmacher im Interesse der Patienten verschärfen, weil es nicht noch einmal vorkommen darf, dass Patienten in  Europa unter Schlamperei und kriminellen Machenschaften leiden.  Hierzu liegen seit fast drei Jahren entsprechende Vorschläge auf dem Tisch. Diese müssen im Interesse der Patienten in Europa jetzt schnellstmöglich verabschiedet werden, so dass Medizinprodukte noch sichererer werden. Das Europäische Parlament hat diesbezüglich seine Hausaufgaben gemacht und wartet seit nunmehr zwei Jahren auf ein Verhandlungsangebot der Mitgliedsstaaten", so Liese.

Der CDU-Gesundheitsexperte erläuterte, dass eben aufgrund der Erfahrungen des PIP-Skandals das Europäische Parlament bereits 2013 unter anderem beschlossen hat, dass Produkte strenger, und auch nach der Markteinführung weiter kontrolliert werden. So werden zukünftig unangekündigte Kontrollen in den Betrieben vorgeschrieben. "Durch diese unangekündigten Kontrollen hätte der PIP-Skandal verhindert werden können. Positiver Nebeneffekt ist außerdem, dass die Firmen automatisch vorsichtiger und gewissenhafter  arbeiten, wenn sie ständig mit Kontrollen rechnen müssen." Der CDU-Europaabgeordnete zeigte sich davon überzeugt, dass diese neuen Regeln die Patientinnen und Patienten in Europa besser schützen. "Dazu muss es aber schnell beschlossen werden. Ich bin optimistisch, dass es mit Hilfe von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zeitnah zu einer Positionierung im Rat kommen wird und im Anschluss daran die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und den Mitgliedsstaaten im Interesse der Patienten zügig abgeschlossen werden können", so Liese.