Unambitioniertes Abkommen für Luftverkehrsindustrie wäre unfair gegenüber anderen Industriezweigen

„Jede Änderung der bisherigen Gesetzgebung zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den Europäischen Emissionshandel ist nur möglich, wenn die Globale Marktbasierte Klimaschutzmaßnahme ehrgeizig ist, in jedem Fall werden innereuropäische Flüge weiterhin im EU Emissionshandel einbezogen bleiben.“ Diese starke Botschaft sendet der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments an die Delegierten der Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die vom heutigen Dienstag an in Montreal tagt. Die Europäische Union hat bereits 2008 eine Verordnung verabschiedet, die alle Flüge erfasst, die in der EU starten oder landen, auch Interkontinentalflüge. Die Verordnung wird seit 2012 umgesetzt, aber um eine weltweite Einigung bei der ICAO zu ermöglichen, hat die EU die Uhr zweimal angehalten, so dass in den ersten vier Jahren nur innereuropäische Flüge abgedeckt wurden. „Die EU hat niemals einer internationalen Einigung im Weg gestanden, leider haben Aussagen von Drittländern diesen Eindruck erweckt. Um guten Willen zu zeigen, haben wir deswegen die Uhr angehalten“, erklärt Peter Liese.

 

Der Vorschlag der ICAO ist unvereinbar mit den Erwartungen des Europäischen Parlaments. Der ENVI-Ausschuss drückt mit der am 13.09.2016 beschlossenen Resolution über die Annahme des Pariser Klimaabkommens und die UN Klimakonferenz 2016 in Marrakesh (COP22) seine große Enttäuschung über den aktuell diskutierten Vorschlag der ICAO aus. „Leider sieht der vorliegende Vorschlag keine Reduzierung von Emissionen vor. Die ICAO spricht von einem CO2-neutralen Wachstum, während sogar die IATA - als Dachverband der Luftverkehrsunternehmen - eine Reduzierung der Emissionen um 50 Prozent bis 2050 vorschlägt. Des Weiteren ist CO2-neutrales Wachstum nicht real, sondern rein virtuell. Das einzige Instrument - das sogenannte Offset-Verfahren - für die europäische Luftverkehrsindustrie wurde von der Europäischen Union für den Rest der Industrie sogar abgeschafft. Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass die Vereinbarung erst ab 2027 verpflichtend gilt - also erst sechs Jahre nach dem ursprünglichen Plan.“, sagt Peter Liese, der zuständige Berichterstatter für die Einbeziehung des Flugverkehrs in das ETS und die Stop-the-clock-Entscheidung. „Ich hoffe wirklich, dass nun ein verbesserter Vorschlag vorgelegt wird. Sollte die Teilnahme bis 2027 nur freiwillig sein, werden wir ganz genau hinschauen, ob sich Drittländer daran beteiligen. Selbstverständlich hätte dies Einfluss auf unsere Entscheidung. Die EU-Kommission wird  - nach Ende der ICAO-Generalversammlung - bis zum Ende des Jahres einen neuen Vorschlag vorzulegen“, so Liese.