Gute Nachrichten für Verbraucher

Das EU-Parlament hat einheitliche EU-weite Vorschriften zur Deckelung von Kreditkartengebühren verabschiedet. Die Gebührenobergrenzen für Kartenzahlungen gelten für grenzübergreifende sowie inländische Zahlungen und bringen Einsparungen für die Verbraucher.
In Deutschland lag die durchschnittliche Gebühr für Kreditkarten bisher bei 1,8 Prozent und für andere Debitkarten, wie der EC-Karte, bei 0,49 Prozent des Zahlbetrags. Künftig dürfen europaweit nur noch 0,3 bzw. 0,2 Prozent erhoben werden.
Darauf weist der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese hin. "Mit dieser neuen Regelung werden gleiche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten geschaffen. Weiterhin sollen die Vorschriften die Gebühren transparenter machen, um den Wettbewerb anzukurbeln und Einzelhändlern sowie Verbrauchern die Auswahl zwischen den Angeboten der Kreditkartenfirmen zu erleichtern", so Liese.

 

Die Zustimmung der Mitgliedstaaten zur Neuregelung gilt als Formsache, dann können die neuen Regeln sechs Monate nach Inkrafttreten wirksam werden.

Hintergrund:
Aktuell sind Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge, die von der Bank des jeweiligen Einzelhändlers an die Bank des Dienstleisters überwiesen werden, nicht transparent und auf EU-Ebene nicht einheitlich geregelt. In manchen Mitgliedstaaten werden sie direkt durch den Gesetzgeber, in anderen wiederum durch Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden bestimmt.
Diese Gebühren werden von Banken erhoben, die zu Kartensystemen wie Visa oder Mastercard gehören, die zusammen den Großteil des Marktes (über 96 %) kontrollieren. Händler müssen für jede Zahlung Gebühren entrichten und die geben diese Kosten in der Regel weiter an den Verbraucher, indem sie die Preise der von ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen entsprechend erhöhen.