EU schützt geografische Herkunftsbezeichnungen von traditionellen Lebensmitteln


Die Bezeichnung „Westfälischer Pumpernickel“ wird als „geschützte geographische Angabe“ der Liste von bereits 1.200 anerkannten geografischen Herkunftsbezeichnungen in der EU hinzugefügt. Darauf macht der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese aufmerksam, der selber aus einem Bäcker-Haushalt stammt. Damit darf in Zukunft nur noch Brot, dessen Teig in Westfalen gemischt wurde und das nach speziellen Verfahren in der Region gebacken wurde, als "Westfälischer Pumpernickel" verkauft werden.


Mit der Aufnahme in die Liste wird nicht nur der Name des Traditionsbrotes, sondern auch das Herstellungsverfahren geschützt. Dazu gehört beim Pumpernickel vor allem der 16-stündige Backvorgang im dampfgefüllten Ofen, der für die typische Konsistenz, Farbe und den bittersüßen Geschmack verantwortlich ist. „Ich halte grundsätzlich eine genaue und verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Lebensmitteln für äußerst wichtig. Das EU-Gütezeichen schützt den „Westfälischen Pumpernickel“ als regionale Spezialität und trägt damit auch zur Erhaltung von heimischen Backtraditionen bei“, freut sich Peter Liese über die Aufnahme des Pumpernickels in die Kartei der geschützten Lebensmittel.
 
Zum Hintergrund:
Die EU-Gütesiegel zum Schutz von traditionellen Lebensmitteln gibt es in drei Stufen, die sich in der Strenge der zu erfüllenden Vorgaben unterscheiden. Namentlich sind dies die „Ursprungsbezeichnung“, „geographische Angabe“ und „Traditionelle Spezialität“. Zurzeit sind 79 Produkte aus Deutschland registriert, darunter in Deutschland Bayerisches Bier, Odenwalder Frühstückskäse, Düsseldorfer Senf oder Dithmarscher Kohl.