Verbraucher werden besser informiert / Etikettenschwindel unterbinden /
Keine Kennzeichnungspflicht bei Wohltätigkeitsveranstaltungen

Brüssel, 11. Dezember 2014: Am 13. Dezember tritt die neue EU-Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Kraft. Damit finden Verbraucher weitaus mehr und vor allem besser lesbare Informationen auf Lebensmittelverpackungen. Die federführende Parlamentsberichterstatterin, Dr. Renate Sommer (CDU) und der EVP-Koordinator im  zuständigen Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI), Dr. Peter Liese (CDU), begrüßen die neuen Regeln als Meilenstein für die Verbraucher in der EU.

Die neue Verordnung bringt eine ganze Palette von Neuerungen, die zum Verbraucherschutz beitragen. So sind Verbraucher künftig besser vor irreführenden Angaben geschützt. "Lebensmittel, auf deren Verpackung z.B. Früchte abgebildet sind, müssen auch Früchte enthalten, nicht nur Farbstoffe und Aromen. Auf Käseimitat aus Pflanzenfett und Formfleisch oder -fisch muss auf der Vorderseite der Verpackung deutlich hingewiesen werden", so Sommer.  Allergiker können künftig auf einen Blick erkennen, ob allergene Stoffe in einem Lebensmittel enthalten sind, denn diese müssen im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden. "Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit für Allergiker", so der Mediziner Dr. Peter Liese. Auch bei nicht vorverpackten, frischen Lebensmitteln, wie beim Bäcker oder Metzger, muss die Allergen-Information verfügbar sein. Mit Rücksicht auf die vielen kleinen Handwerksbetriebe kann diese Information aber im Verkaufsgespräch erfolgen, wobei aus Gründen der Rechtssicherheit eine schriftliche Dokumentation vorhanden sein muss. "Das ist im Interesse des Mittelstandes und der Verbraucher", stellt Sommer fest.

Für mehr Wahlfreiheit sorgt vor allem die Einführung der verpflichtenden Nährwertdeklaration. Das übersichtliche Nährwertkästchen in Tabellenform gibt den Gehalt an Energie und weiteren Nährwerten, wie Fett, Salz und Zucker wieder und erlaubt es Verbrauchern, eine bewusste und gesunde Wahl zu treffen. "Die Pflicht zur Nährwertdeklaration gilt zwar erst ab Dezember 2016; die meisten Hersteller stellen die Nährwertangaben allerdings schon jetzt bereit", so Sommer. Auch wer gezielt Fleisch aus der Region kaufen will, kann dies in Zukunft tun. Ab April 2015 gilt eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch. "Der Verbraucher weiß dann genau, woher sein Steak oder Schnitzel kommt. Dies hilft auch den heimischen Landwirten", so Liese.


Ganz wichtig war uns, für die bessere Lesbarkeit der Angaben auf Lebensmitteln zu sorgen. Durch die Einführung einer Mindestschriftgröße und die Vorgabe, das Ganze lesbar zu gestalten, etwa durch einen entsprechenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, sind die Informationen auf den Verpackungen nun deutlich zu erkennen. "Außerdem müssen die Nährwertangaben stets in Bezug zu 100g oder ml gemacht werden, damit Verbraucher auch bei unterschiedlichen Produktgrößen schon im Supermarkt die Nährwerte vergleichen können. So findet man schnell das schlankste Joghurt", unterstreicht Sommer.

"Berichte, wonach die neuen Pflichtangaben künftig auch bei selbstgebackenen Kuchen für gelegentlich stattfindende Schulfeste oder Wohltätigkeitsbasare gemacht werden müssen, sind übrigens völliger Unsinn", erklärt Liese, und Sommer unterstreicht: "Das habe ich höchstpersönlich gegen die EU-Kommission durchgesetzt. Schließlich wollen wir nicht das ehrenamtliche Engagement blockieren. Der Geltungsbereich der Verordnung beschränkt sich daher allein auf gewerblich tätige Lebensmittelunternehmer."

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