Befürchtung Menschen und der Tierhalter ernst nehmen / Regionen sollen selber für Erhaltungsstand entscheiden dürfen

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat gefordert, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten konkrete Maßnahmen beschließen sollen, um die Probleme mit der steigenden Population der Wölfe in bestimmten ländlichen Regionen zu lösen. Darauf machte Peter Liese aufmerksam. „Auch in Südwestfalen nimmt die Diskussion um den Wolf an Fahrt auf. Wir müssen die Bedenken der Menschen ernst nehmen und deshalb brauchen wir klare Regeln, wie mit den Wölfen in besiedelten Gebieten umgegangen werden soll, insbesondere natürlich wenn Schäden entstanden sind.“

Liese erläuterte, dass der Wolf nach europäischem Recht streng geschützt sei, es aber schon heute für bestimmte Situationen Ausnahmeregelungen vom diesem hohen Schutz gebe, die die Mitgliedstaaten nutzen können. „In Deutschland sind dafür die Bundesländer zuständig, so dass wir gegebenenfalls sechzehn unterschiedliche Auslegungen des geltenden Rechts haben. Meiner Meinung nach brauchen wir klare und verständliche Regeln, wann und unter welchen Umständen der Wolf auch notfalls geschossen werden darf, so er denn eine Gefahr für die Nutztiere oder gar den Menschen darstellt.



Der Wolf ist streng geschützt, aber es kann nicht angehen, dass die Behörden aufgrund von Angst vor etwaigen Klagen vor den Verwaltungsgerichten die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht erteilen. Wenn sogar, wie in Baden-Württemberg geschehen, nach dem Abschuss eines Wolfes die Einsetzung einer Sonderkommission gefordert wird, fehlt es mir hierfür an Verständnis“, so Liese weiter.

Liese wies noch einmal darauf hin, dass für den Schutzstatuts des Wolfes nicht irgendwelche Anhänge im Europarecht verantwortlichen seien, sondern in erster Linie der Erhaltungsstand des Wolfes in Deutschland. Diesen Erhaltungsstand müssten die Mitgliedstaaten prüfen und dann nach Brüssel melden. „Meiner Meinung nach brauchen wir insbesondere für diese Regelung Flexibilität, da sich die Lage in Bayern anders darstellt als in Bremen, ebenso wie die Situation im Sauerland eine andere ist als im Ruhrgebiet.

Die Abänderung des Schutzstatus von Wildtierarten nach Europarecht soll meiner Meinung nach daher auch in bestimmten Regionen möglich sein, in welchen der wünschenswerte Erhaltungszustand einer bestimmten Art erreicht ist und diese somit andere Arten und Nutztiere gefährdet und das natürliche Gleichgewicht des Ökosystems stören könnte. Ich werde mich hierfür auf allen Ebenen, insbesondere auch bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen einsetzen“, so Liese.