Großbritannien in der Übergangsphase Mitglied 2. Klasse  / alle Pflichten aber ohne Stimmrecht

 

Die Europäische Union und Großbritannien haben sich nach dem Brexit im März 2019 auf eine Übergangszeit bis Ende 2020 geeinigt. Darauf machte Peter Liese aufmerksam. „Das bedeutet konkret, dass die Briten nach ihrem EU-Austritt im März 2019, bis Ende 2020 noch weiterhin Mitglied des europäischen Binnenmarktes und der Zollunion bleiben werden. Mit allen dazugehörigen Pflichten, aber ohne Stimmrecht“, so Liese.

Diese Vereinbarung sei wichtig, denn so werden die Folgen des Brexit zunächst gemildert. Da Großbritannien weiterhin Mitglied im Europäischen Binnenmarkt und der Zollunion bleibe, können Unternehmen weiterhin ungehindert mit Partnern aus anderen europäischen Mitgliedstaaten handeln. Die Vereinbarung sichert also zumindest bis zum Ende der Übergangszeit die wirtschaftlichen Beziehungen.

“Dies ist wichtig für unsere exportorientierte, heimische Wirtschaft. Das Wichtigste ist jedoch, dass das Vereinigte Königreich auch wie bisher seine Beiträge zum Europäischen Haushalt leisten muss. Es ist dann allerdings nur noch ein Mitglied zweiter Klasse, denn es hat kein Mitbestimmungsrecht bei den Entscheidungen im Europäischen Parlament und im Ministerrat mehr. Insgesamt wird die Vereinbarung für Großbritannien keinerlei Vorteile gegenüber der jetzigen Situation bringen, sondern nur Nachteile. Entscheidend ist, was ab 2021 passiert. Ich hoffe sehr, dass die Verantwortlichen in Großbritannien dadurch zum Nachdenken und zur Vernunft kommen, so dass der Brexit rückgängig gemacht werden kann“, so Liese.