Signifikante Änderung der Position bringt Rückenwind für deutsche Bundesregierung

Boden überschreitet nicht die Grenzen / Richtlinie würde unnötige Bürokratie bringen

Das Europäische Parlament hat seine Position zur umstrittenen Bodenschutzrichtlinie modifiziert. In einer Resolution wird an das Subsidiaritätsprinzip erinnert. Die Mitgliedstaaten, die keine ausreichenden Bodenschutzvorschriften haben, werden an ihre nationale Verantwortung erinnert. Im ursprünglichen Entwurf des Berichterstatters Prodi waren die Mitgliedstaaten noch aufgefordert worden, sich möglichst schnell auf die Richtlinie zu einigen.

Die Bodenschutzrichtlinie war bereits vor vielen Jahren von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden und in erster Lesung vom Europäischen Parlament mit Modifikationen unterstützt worden. Die Mehrheit der christdemokratischen Abgeordneten hatte sich allerdings dagegen ausgesprochen. Eine Entscheidung des Ministerrates war bisher am Widerstand von Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Österreich und den Niederlanden gescheitert, so dass keine qualifizierte Mehrheit zustande kam.

Die Europäische Kommission hatte den Vorschlag immer wieder damit verteidigt, dass das Europäische Parlament für die Richtlinie ist. Deutschland war mit seiner kritischen Position zunehmend unter Druck geraten. Das Votum des Europäischen Parlaments vom Mittwoch ist nicht rechtlich verbindlich, bedeutet allerdings für die Positionsbestimmung der Volksvertretung nach der Europawahl einen wichtigen Hinweis und Rückenwind für die kritischen Mitgliedstaaten.

Im Gegensatz zu Luft und Wasser überquert Boden nicht die Grenze, deshalb muss nach dem Subsidiaritätsprinzip auch keine europäische Regelung her. Der Vorschlag der Europäischen Kommission würde sehr viel zusätzliche Bürokratie bringen und der Umwelt nicht wirklich helfen. Es sind nämlich kaum Ziele festgeschrieben, aber ein erheblicher Aufwand. So muss z. B. nach den Vorstellungen der Kommission auch bei kleineren Grundstücksverkäufen ein sogenannter Bericht über den Zustand des Bodens ausgearbeitet werden. Ein entsprechendes Gutachten kann je nach Lage des Grundstücks teurer sein als der Wert des eigentlichen Grundstücks.