Brexit soll europäisches Emissionshandelssystem nicht schwächen und Firmen auf dem Kontinent nicht benachteiligen


„Im Falle eines harten Brexits soll es keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz und keine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der europäischen Industrie durch verringerte Ambitionen in Großbritannien geben“, dies erklärte der Sprecher der größten Fraktion (EVP-Christdemokraten) im Europäischen Parlament Dr. Peter Liese anlässlich eines Plenarbeschlusses in Straßburg.


Die Abgeordneten haben einen Änderungsantrag beschlossen, der die Europäische Kommission ermächtigt Schutzmechanismen einzuführen falls es zu keinem Abkommen zwischen Großbritannien und dem Rest der EU kommt. Der Text war zuvor mit Vertretern der Mitgliedsstaaten und der Kommission ausgehandelt worden, weshalb die Annahme im Rat als sicher gilt. „Ich hoffe nach wie vor, dass es nicht zu einem harten Brexit kommt und die Einigung zwischen Premierministerin Theresa May und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am vergangenen Freitag lässt die Hoffnung zumindest ein bisschen größer werden aber die Hardliner in Großbritannien sollten sich keine Illusionen machen, wir sind auch für einen harten Brexit vorbereitet und werden sowohl die Umwelt als auch die Unternehmen in der EU schützen“, so Liese. Die Kommission und Vertreter der Mitgliedsstaaten haben sich inzwischen auf detaillierte Regeln verständigt.



Eigentlicher Anlass des Beschlusses war die stärkere Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel. In Zukunft werden die Airlines, genau wie alle anderen Unternehmen, jährlich einen stärkeren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bisher war die Reduktionsverpflichtung nur 5% im Vergleich zu 21% im Rest der Industrie. Auch hat die Europäische Kommission den Auftrag den Anteil der Zertifikate der versteigert wird, in Zukunft zu erhöhen. Im Rest der Industrie gilt bereits eine Versteigerung von 100% als Regelfall, im Flugverkehr waren dies bisher nur 15%. „Leider ist das Flugzeug das klimaschädlichste Verkehrsmittel. Daher ist es nicht in Ordnung wenn wir zwar Klimaschutzauflagen für PKW erlassen und die Bahn, durch den Strom den sie braucht im Emissionshandel einbezogen ist, im Flugverkehr aber nur sehr lasche Regeln gelten. Dies wird jetzt zumindest schrittweise geändert“, so Liese.

Bis mindestens 2023 gilt der Emissionshandel im Flugverkehr aber weiterhin nur für innereuropäische Flüge. Interkontinentalflüge sind vom Anwendungsbereich ausgenommen, da man hier auf ein internationales Abkommen bei der zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) hofft. „Dass was die ICAO bisher vorgelegt hat, überzeugt uns im Parlament nicht wirklich. Es gibt viele Schlupflöcher und wird den Zielen von Paris überhaupt nicht gerecht. Aber es ist ein erster Schritt, deswegen müssen wir jetzt weiter Druck machen darauf aufbauen“, so Liese.

Hintergrund:
Im Falle eines harten Brexit wird das Problem gesehen, dass die britische Regierung Zertifikate ausgibt und die Unternehmen diese besitzen, obwohl britische Unternehmen (Flugverkehrsunternehmen und andere Unternehmen) keine Verpflichtungen mehr haben diese Zertifikate einzureichen. Dadurch könnte der Preis im Emissionshandel geschwächt werden und es ist eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Unternehmen auf dem Kontinent. In einem Expertenausschuss aus Mitgliedsstaaten und Europäischer Kommission wurde nun beschlossen, dass falls die britische Regierung bis Jahresende den Stichtag zur Vorhaltung dieser Zertifikate (Compliance) im Brexitjahr 2019 per nationalen Gesetzen vom 30. April auf den 15. März vorlegt, also vor dem angestrebten Brexitdatum am 29. März, zunächst nichts am bestehenden System geändert wird. Der entsprechende britische Gesetzesentwurf liegt schon vor.  Falls dies nicht geschieht werden die Zertifikate aber entsprechend gelabelled, sodass sie nach dem harten Brexit gelöscht werden können.